Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/81: Inkrafttreten der Änderung vom 29. September 2023 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Prämienverbilligung) und Totalrevision der Verordnung über den Bundesbeitrag in der Krankenversicherung (VPVK) · 16 Seiten

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1 Ausgangslage

Das Parlament verabschiedete am 29. September 2023 einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)». Die Stimmbevölkerung und die Kantone lehnten die Prämien-Entastungs-Initiative am 9. Juni 2024 ab.

Der Bundesrat regelt auf Basis der vom Parlament beschlossenen gesetzlichen Grundlagen die Einzelheiten zum indirekten Gegenvorschlag in den entsprechenden Ausführungsverordnungen. Dazu nimmt er eine Totalrevision der Verordnung vom 7. November 2007 über den Bundesbeitrag zur Prämienverbilligung in der Krankenversicherung (VPVK) vor und ändert die Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung (KVV), indem er diese mit einem neuen Artikel 92 ergänzt. In den Verordnungsbestimmungen werden insbesondere die Ermittlung der Mindestbeiträge der Kantone, die Ermittlung des Bundesbeitrags zur Prämienverbilligung sowie dessen Aufteilung an die Kantone geregelt.

2 Vernehmlassungsverfahren und Auswertungsgrundsätze

Am 13. Dezember 2024 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung betr. Inkrafttreten der Änderung vom 29. September 2023 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Prämienverbilligung) und der Totalrevision der Verordnung über den Bundesbeitrag zur Prämienverbilligung in der Krankenversicherung (VPVK). Das Vernehmlassungsverfahren dauerte bis zum 31. März 2025. Berücksichtigt werden in der vorliegenden Auswertung nur Ausführungen zur Vernehmlassungsvorlage, d.h. zu den Ausführungsverordnungen. Ausführungen zur gesetzlichen Grundlage im KVG werden grundsätzlich nicht erwähnt.

2.1 Erhaltene Stellungnahmen

Insgesamt sind 37 Stellungnahmen eingegangen: 35 stammen von eingeladenen Vernehmlassungsteilnehmenden, wovon 2 ausdrücklich auf eine materielle Stellungnahme verzichteten. 2 Stellungnahmen sind interessierten Organisationen, die unaufgefordert eine Stellungnahme eingereicht haben. 45 Eingeladene, die explizit angeschrieben worden waren, haben nicht geantwortet.

Kategorie Unterstüt- Ablehnende Verzicht auf eine zende Stel- Stellungnah- Stellungnahme Total lungnahmen men Kantone 24 226

Kantonale 11

Konferenzen In der Bundesver- 44

sammlung vertretene politische Parteien Gesamtschweizerische 1 12

Dachverbände der Wirtschaft Weitere begrüsste Or- 1 12

ganisationen Nicht angeschriebene 2*2

Organisationen und Privatpersonen Total 33 2 237

Tabelle 1: Übersicht über die eingegangenen Stellungnahmen