Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/96: Bundesgesetz über das Entlastungspaket 2027 · 93 Seiten

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1.3 Verworfene Varianten

Der Bundesrat hat nebst dem vorliegenden Paket auch geprüft, Kürzungen ausschliesslich bei den schwach gebundenen Ausgaben vorzunehmen oder stärker auf der Einnahmenseite anzusetzen. Eine Neuverschuldung lässt die Verfassung (Schuldenbremse) nicht zu.

Kürzungen ausschliesslich bei den schwach gebundenen Ausgaben

Rund zwei Drittel der Ausgaben des Bundes sind vom Gesetz abschliessend vorgegeben oder auf andere Weise nicht steuerbar. Sie gelten als stark gebunden. Ohne Gesetzesänderungen können folglich nur die schwach gebundenen Ausgaben gekürzt werden. Es sind dies die Aufgabengebiete, in denen Kürzungen vorgenommen werden, wenn zu wenig Zeit für den Gesetzgebungsprozess bleibt: u.a. Bildung und Forschung, Armee, Landwirtschaft, Beziehungen zum Ausland und der Eigenbereich der Verwaltung. Um auf das notwendige Entlastungsvolumen zu kommen, müssten diese Ausgaben um etwa 10 Prozent gekürzt werden. Der Mehrbedarf bei der Armee und bei der AHV vermag aus Sicht des Bundesrates aber keine derart tiefen Einschnitte in anderen Aufgabengebieten zu begründen. Er will deshalb auch bei den stark gebundenen Ausgaben Korrekturen vornehmen. Sehr hohe Kürzungen bei den schwach gebundenen Ausgaben sind aber ein Rückfallszenario, falls das Entlastungspaket 2027 stark reduziert oder gar nicht erst verabschiedet wird, oder wenn das Entlastungspaket vom Volk abgelehnt werden sollte. Dem Bundesrat und dem Parlament bleibt diesfalls zur Einhaltung der Verfassungsbestimmung zur Schuldenbremse jedenfalls kurzfristig nichts anderes übrig, als namhafte Kürzungen bei den schwach gebundenen Ausgaben zu beschliessen. Dabei müsste der Bundesrat auch den Ausbau der Armee wesentlich verlangsamen, was schlecht für die Planungssicherheit wäre. Die Armeeausgaben machen über 20 Prozent der schwach gebundenen Ausgaben aus. Würden diese gemäss aktueller Planung weiter wachsen, wäre es unvermeidbar, bei den anderen schwach gebundenen Ausgaben, etwa bei der Landwirtschaft, der Bildung und Forschung oder bei der internationalen Zusammenarbeit, noch substanziellere Kürzungen vorzusehen.

Verzicht auf zusätzliche Steuererhöhungen

Die Einnahmen haben sich seit Einführung der Schuldenbremse mit dem nominalen Bruttoinlandprodukt entwickelt. Die Schieflage im Bundeshaushalt ist demnach nicht auf stagnierende Einnahmen zurückzuführen, vielmehr ist sie Folge von grossen Ausgabenbeschlüssen.

Der Bundesrat will deshalb nur einen kleinen Teil der Entlastung – rund 300 Millionen Franken – durch einnahmenseitige Massnahmen erzielen.

Tabelle 1: Erhöhung von Einnahmen In Mio. CHF 20272028

Höhere Besteuerung von Kapitalbezügen der 2. und160

3. Säule Erhöhung Versteigerung Zollkontingente 127127

Entschädigung polizeilicher Massnahmen des BAZG 2222

an Flughäfen Total 149309