Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/96: Bundesgesetz über das Entlastungspaket 2027 · 93 Seiten
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CO2-Gesetz, Art. 50a, 51 EnG
BFE: Verzicht auf Unter- 23,2 23,5 2.32 3.19 Art. 49, 53 EnG stützung von Pilot- und
Demonstrationsanlagen
Regionalpolitik: Verzicht 12,9 26,4 2.33 3.29 Art. 21 BG über auf weitere Fondseinlagen Regionalpolitik und auf Steuererleichte-
rungen
Kürzung des soziodemo- 140,0 140,0 2.34 3.11 Art. 9 FiLaG grafischen Lastenaus-
gleichs
Höhere Besteuerung von 160,0 2.35 3.16 Art. 38 DBG Kapitalbezügen der 2. und
3. Säule
Änderung Subventionsge- - - 2.36 3.12 Art. 7 SuG setz
1.5 Massnahmen ohne Gesetzesänderung
1.5.1 Einfrieren der IZA-Ausgaben bis 2030
Ist-Zustand: Die internationale Zusammenarbeit (IZA) der Schweiz beruht auf Artikel 54 der Bundesverfassung3, wonach die Eidgenossenschaft die gemeinsame Wohlfahrt und die nachhaltige Entwicklung fördert und sich für die dauerhafte Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen sowie eine friedliche und gerechte internationale Ordnung einsetzt. Das Parlament beschloss für die IZA-Periode 2025-2028 Verpflichtungskredite über 11,1 Milliarden Franken.
Massnahme: Im Zuge der allgemeinen Repriorisierung der Bundesausgaben muss auch die Internationale Zusammenarbeit einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten. Die Ausgaben für die Internationale Zusammenarbeit (IZA) – einschliesslich der für die Ukraine vorgesehenen Mittel – werden bis 2030 eingefroren. Das nominelle Plafonieren der Ausgaben führt dazu, dass nicht alle in der IZA-Botschaft 2025- 2028 beschriebenen Vorhaben in der geplanten Weise umgesetzt werden können. Der Bundesrat wird die Umsetzung der Kürzung mit den Botschaften zum Voranschlag 2026 und zum EP27 konkretisieren.
Tabelle 3. Einfrieren der IZA-Ausgaben bis 2030
In Mio. CHF FP2027 FP2028 Ausgabe gemäss Budgetbotschaft vom 21. August 2024 2'628,8 2'689,4 Entlastungswirkung der Massnahme 107,0 167,0 Ausgabe nach Massnahme 2'521,8 2'522,4
Entlastung in % 46
Voranschlagskredite:
WBF/A231.0202 Wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit
EDA/Verschiedene Kredite
3 SR 101