Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/96: Bundesgesetz über das Entlastungspaket 2027 · 93 Seiten

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mit den Studiengebühren knapp 2 Prozent des Ertrags der ETH Zürich und der EPFL bei.

Massnahme: Der Finanzierungsbeitrag wird um 78 Millionen Franken gekürzt. Für die Bemessung dieses Betrags wurde von den Mehrerträgen ausgegangen, die durch die Verdoppelung der Studiengebühren für Inländerinnen und Inländer und die Vervierfachung der Studiengebühren für Ausländerinnen und Ausländer erzielt werden können (Basis: Geschäftsbericht des ETH-Bereichs). Aktuell betragen die Studiengebühren für alle Studierende an den beiden ETH 1 460 Franken pro Jahr. Die Gebührenerhöhung soll auf das Wintersemester 2025/26 für sämtliche Studierende erfolgen. Dem ETH-Bereich steht es frei, die Studiengebühren mehr oder weniger zu erhöhen und/oder eine andere Verteilung auf die Studierendengruppen zu wählen. Dabei wird auch dem Verhandlungsergebnis mit der EU Rechnung zu tragen sein. Die stärkere Nutzerfinanzierung ist gerechtfertigt, da die an den ETH gebotene Leistung weltweit zu den besten gehört und den Absolventinnen und Absolventen überdurchschnittliche Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt eröffnen. Die Studiengebühren bleiben auch nach einer Erhöhung im internationalen Vergleich moderat. Bei den kantonalen Hochschulen ist eine analoge Massnahme vorgesehen. Die Hauptnutzniessenden des Studiums – die Studierenden – müssen einen grösseren Anteil ihrer Kosten tragen. Es findet eine gewisse Angleichung an die Gebühren der höheren Berufsbildung statt.

Tabelle 8. Stärkung der Nutzerfinanzierung im ETH-Bereich

In Mio. CHF FP2027 FP2028 Ausgabe gemäss Budgetbotschaft vom 21. August 2024 2'556,6 2'556,0 (Finanzierungsbeitrag)

Entlastungswirkung der Massnahme 78,0 78,0 Ausgabe nach Massnahme 2'478,6 2'478,0

Entlastung in % 33

Voranschlagskredit

GS-WBF/A231.0181 Finanzierungsbeitrag an ETH-Bereich

1.5.7 Stärkung der Nutzerfinanzierung im Bereich internationale Mobilität Bil-

dung

Ist-Zustand: Unter dem Titel «Internationale Mobilitäts- und Kooperationsprogramme in der Bildung» unterstützt der Bund im Rahmen der «Schweizer Lösung» Lernmobilität (Incoming und Outgoing) und institutionelle Kooperationen auf allen Bildungsstufen. Zudem finanziert er den Betrieb der Nationalen Agentur Movetia, die für die Umsetzung der Massnahmen zuständig ist, sowie Begleitmassnahmen (VA 2025: insgesamt 57,3 Mio. Fr.). Die Pauschalen für Lernmobilität werden unabhängig von der finanziellen Situation der Antragsstellenden ausbezahlt.

Massnahme: Der Voranschlagskredit «Internationale Mobilität Bildung» wird um 10 Prozent gesenkt. Diese Senkung wird auf den Mobilitäts- und Kooperationsbeiträgen umgesetzt, um eine stärkere Nutzerfinanzierung zu erreichen. Die Studierenden und anderen Leistungsempfänger müssen einen grösseren Teil der verursachten Kosten selbst tragen. Bei einer Assoziierung an Erasmus+ werden im Rahmen der Schweizer Lösung nur noch die Verpflichtungen bis 2026 ausfinanziert; die restlichen Mittel auf dem vorliegenden Kredit würden dann für den Pflichtbeitrag an Erasmus+ verwendet.