Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/96: Bundesgesetz über das Entlastungspaket 2027 · 93 Seiten

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1.5.3 Verschiebung der Zuständigkeit für das Internationale Rotkreuz- und Rot-

halbmond-Museum in Genf

Ist-Zustand: Das Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondmuseum in Genf dokumentiert die Geschichte und die Aktivitäten der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung. Der Beitrag des Bundes (EDA) deckt rund einen Fünftel der Betriebskosten des Museums. Weitere Träger sind der Kanton Genf und das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK).

Massnahme: Das Museum soll nicht mehr über einen Beitrag des EDA finanziert werden, da der Bezug zur Aussen- bzw. Gaststaatpolitik gering ist. Stattdessen hat das Museum die Möglichkeit erhalten und wahrgenommen, sich gemäss dem üblichen Verfahren um einen Beitrag des BAK für Betriebsbeiträge an Museen, Sammlungen, Netzwerke Dritter (Voranschlagskredit A231.0131) für die Jahre 2027-2030 zu bewerben. Die Zusprache der Finanzhilfen an Drittmuseen erfolgt gestützt auf rechtlich festgesetzte, objektive Kriterien. Bis Ende 2026 wird das Rotkreuz- und Rothalbmond-Museum noch vom EDA unterstützt. Es ist möglich, dass die Bundesbeiträge gestützt auf die Förderkriterien des BAK tiefer ausfallen als bisher. Das Museum wird zu entscheiden haben, wie es mit einem allfälligen Einnahmenausfall umgeht.

Tabelle 5. Verschiebung der Zuständigkeiten Internationales Rotkreuz- und Rothalbmond-Museum in Genf

In Mio. CHF FP2027 FP2028 Ausgabe gemäss Budgetbotschaft vom 21. August 2024 1,1 1,1 Entlastungswirkung der Massnahme 1,1 1,1 Ausgabe nach Massnahme 00

Entlastung in % 100100

Voranschlagskredit:

EDA/A231.0354 Internationales Rotkreuz- und Rothalbmond-Museum, Genf

1.5.4 Verzicht auf Abgeltung an diplomatische Gruppe der Genfer Polizei

Ist-Zustand: Der Bund unterstützt die diplomatische Gruppe der Genfer Polizei (Brigade de sécurité diplomatique). Sie ist rund um die Uhr Ansprechpartnerin für die 47’000 Inhaberinnen und -inhaber von EDA-Legitimationskarten. Zudem ist sie für die Umsetzung der Sicherheitsmassnahmen für die ständigen Vertretungen und internationalen Organisationen zuständig. Die diplomatische Gruppe der Genfer Polizei nimmt Schulungs- und Sensibilisierungsaufgaben gegenüber der internationalen Gemeinschaft wahr, unterstützt die Organisation von guten Diensten und stellt den Personenschutz sicher. Mit seinem Beitrag deckt der Bund rund 70 Prozent der Kosten der diplomatischen Gruppe.

Massnahme: Aus Sicht des Bundesrates betrifft die Dienstleistung der diplomatischen Gruppe der Genfer Polizei nicht zwingende Sicherheitsmassnahmen, weshalb auf die finanzielle Unterstützung verzichtet werden soll. Es wird künftig dem Kanton Genf überlassen, ob er deren Dienstleistung aufrechterhalten will. Entscheidet er sich, die diplomatische Gruppe der Genfer Polizei aufrechtzuerhalten, trägt er deren Kosten.