Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/96: Bundesgesetz über das Entlastungspaket 2027 · 93 Seiten
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Tabelle 6. Verzicht auf Abgeltung an diplomatische Gruppe der Genfer Polizei
In Mio. CHF FP2027 FP2028 Ausgabe gemäss Budgetbotschaft vom 21. August 2024 1,0 1,0 Entlastungswirkung der Massnahme 1,0 1,0 Ausgabe nach Massnahme - -
Entlastung in % 100100
Voranschlagskredit:
EDA/A231.0355 Sicherheitsdispositiv internat. Genf: Diplomatische Gruppe
1.5.5 Entschädigung polizeilicher Massnahmen des BAZG an Flughäfen
Ist-Zustand: Die Personenkontrolle ist eine hoheitliche Aufgabe der Kantone (Art. 9 Abs. 1 Ausländer- und Integrationsgesetz vom 16. Dez. 20054). An den internationalen Flughäfen in Genf und Basel – aber nicht in Zürich – führt das BAZG im Auftrag der Kantone die Personenkontrollen durch. Die Verwaltungsvereinbarungen mit den Kantonen sehen keine Entschädigungen vor. Gemäss EFK-Bericht 20215 gibt es keine Legitimation, diese Kontrollen unentgeltlich zu vollziehen, weshalb der Abschluss einer Leistungsvereinbarung und Verrechnung der Leistungen empfohlen wurde. Der Ressourceneinsatz zur Sicherstellung der entsprechenden Kontrollen beträgt in Genf rund 170 und in Basel rund 40 Vollzeitstellen.
Massnahme: Die grenzpolizeilichen Aufgaben des BAZG an Flughäfen werden durch die betroffenen Kantone entschädigt. Der Bund kann den Kantonen die Kosten für die Personenkontrollen an den Flughäfen verrechnen: Das Zollgesetz 18. März 20056 (Art. 97) sieht im Rahmen der Vereinbarungen zwischen dem EFD (BAZG) und den Kantonen eine Regelung der Kostenübernahme vor. Mit der verursachergerechten Entschädigung wird die nicht gerechtfertigte Lastenabwälzung von den Kantonen an den Bund (Genf: mind. 17 Mio. Fr., Basel-Stadt: mind. 5 Mio. Fr.) und die finanzielle Ungleichbehandlung des Kantons Zürich, der die grenzpolizeilichen Aufgaben selbst erbringt und finanziert, abgeschafft.
Tabelle 7. Entschädigung polizeilicher Massnahmen des BAZG an Flughäfen
In Mio. CHF FP2027 FP2028 Einnahmen gemäss Budgetbotschaft vom 21. August 62,5 48,7 2024
Entlastungswirkung der Massnahme 22,0 22,0 Einnahme nach Massnahme 84,5 70,7
Entlastung in % 3545
Voranschlagskredit:
BAZG/E100.0001 Funktionsertrag (Globalbudget)
1.5.6 Stärkung der Nutzerfinanzierung im ETH-Bereich
Ist-Zustand: Der Bund richtet dem ETH-Bereich jährlich einen Finanzierungsbeitrag zur Deckung des laufenden Betriebsaufwands in Lehre und Forschung aus. Im Voranschlag 2025 sind dafür 2,4 Milliarden Franken budgetiert. Die Studierenden tragen
4 SR 142.20
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