Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/96: Bundesgesetz über das Entlastungspaket 2027 · 93 Seiten

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der ETH-Bereich mit 10 Prozent). Ein weiterer Teil der Mittel floss an die Privatwirtschaft (10 Prozent), internationale Organisationen (10 Prozent) und private Organisationen ohne Gewinnorientierung (8 Prozent).

Massnahme: Die Ausgaben für Ressortforschung haben zwischen 2015 und 2023 um 21 Prozent zugenommen. Gekürzt werden nun die Beiträge und Aufträge. Die Bundesverwaltung muss ihre Aufgabe künftig mit weniger externer Forschung erfüllen bzw. jene Forschungsergebnisse nutzen, welche die Forschenden ohnehin – unterstützt durch die allgemeine Forschungsförderung – produzieren. Die Intramuros-Forschung (v.a. Agroscope, METAS, SNM, teilweise armasuisse und MeteoSchweiz) ist von der vorliegenden Massnahme ausgenommen, muss aber einen Beitrag leisten an die Kürzungen im Eigenbereich.

Kürzungen im grösseren Umfang entfallen auf die Ressortforschung in den Bereichen Energie, internationale Zusammenarbeit, Umwelt und Verkehr.

Tabelle 11. Kürzung der Ressortforschung

In Mio. CHF FP2027 FP2028

Ausgabe gemäss BFI-Botschaft 2025-2028 205,6 205,5

Entlastungswirkung der Massnahme 25,6 25,5 Ausgabe nach Massnahme 180,0 180,0

Entlastung in % 1212

Voranschlagskredit:

Verschiedene Ämter und Kredite

1.5.10 Einfrieren der Ausgaben im Kulturbereich bis 2030

Ist-Zustand: Die Kulturförderung des Bundes basiert auf fünf Bestimmungen der Bundesverfassung: Artikel 67a BV (musikalische Bildung), Artikel 69 BV (Kultur), Artikel 70 BV (Sprachen), Artikel 71 BV (Film) und Artikel 78 BV (Natur- und Heimatschutz). Das Kulturförderungsgesetz vom 11. Dezember 20097 (KFG) sieht eine Botschaft zur Finanzierung der Kulturförderung des Bundes über mehrere Jahre (Kulturbotschaft) vor. Gegenstand der vorliegenden Kulturbotschaft bildet die Förderperiode 2025–2028. Die Kulturbotschaft umfasst die Transferausgaben des Bundesamts für Kultur sowie die Budgets der Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia und des Schweizerischen Nationalmuseums.

Massnahme: Das Entlastungspaket sieht ein Nullwachstum der Kulturbotschaft bis ins Jahr 2030 vor. Das Parlament hat mit dem Beschluss zum Voranschlag 2025 mit IAFP 2026-2028 eine Kürzung bei Pro Helvetia von 1,5 Millionen Franken sowie eine Kürzung bei der Baukultur von 3,0 Millionen Franken beschlossen. Diese Massnahmen sollen weitergezogen werden. Der verbleibende Kürzungsbedarf soll bei den Schweizerschulen im Ausland umgesetzt werden.

7 SR 442.1