Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/96: Bundesgesetz über das Entlastungspaket 2027 · 93 Seiten

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und Kantone insgesamt in gleichem Masse. Kann der Abgeltungsbedarf nicht im geforderten Ausmass gesenkt werden, müssen die Kantone den Teil übernehmen, den der Bund nicht mitfinanziert. Diese Lastenverschiebung kann insbesondere bei strukturschwachen Kantonen dazu führen, dass sie eine Reduktion des Verkehrsangebots in Betracht ziehen werden.

Die Auswirkungen auf die Gemeinden und Regionen sind schwierig zu quantifizieren. Verschiedene Massnahmen können Auswirkungen haben, wie z.B. der Verzicht auf die Förderung alternativer Antriebe im Ortsverkehr, die Kürzung der Finanzhilfen für Sportförderung, der Subventionen für ausserschulische Kinder- und Jugendförderung, der Finanzhilfen für Schweiz Tourismus sowie die Projekte im Rahmen der Agglomerationsprogramme oder der Verzicht auf Entschädigungen an Einsatzbetriebe für Einsätze von Zivildienstpflichtigen. Durch den Verzicht auf weitere Fondseinlagen im Bereich der neuen Regionalpolitik verlieren die Gemeinden, Städte, Agglomerationen und Berggebiete ein vom Bund koordiniertes Förderinstrument. Inwiefern die Massnahmen eine stärkere finanzielle Beteiligung der Gemeinden und der Regionen beanspruchen werden, hängt aber ab von der Aufgabenteilung mit den Kantonen und der Festsetzung von Prioritäten auf Regionalebene.

4.4 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Die volkswirtschaftlichen Auswirkungen von finanzpolitischen

Konsolidierungsmassnahmen ergeben sich primär durch die damit verbundene

Senkung der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage infolge einer höheren

Steuerbelastung oder tieferer Staatsausgaben. Als Alternative zu einer

Steuererhöhung setzt das Entlastungspaket 2027 für den Bundeshaushalt primär auf der Ausgabenseite an, um die Schuldenbremse einzuhalten. Die

Entlastungsmassnahmen auf der Ausgabenseite betragen in den Jahren 2027 bis 2030 zwischen 2,7 und 3,6 Milliarden und auf der Einnahmenseite rund 300 Millionen. Die Entlastungsmassnahmen sind aber klein im Vergleich zur gesamtwirtschaftlichen Nachfrage, sie entsprechen ungefähr 0,4 bis 0,5 Prozent des Bruttoinlandprodukts (BIP).

Um die Schuldenbremse einzuhalten und die höheren Ausgaben zu finanzieren,

wären alternativ zu einem Entlastungspaket auch Steuererhöhungen (z.B.

Mehrwertsteuererhöhung) in derselben Grössenordnung möglich. Die

volkswirtschaftlichen Auswirkungen beider Varianten werden im Hinblick auf die Botschaft im Rahmen einer externen Studie geschätzt. Gemäss Studien aus der Vergangenheit dürfte eine primär ausgabenseitige Konsolidierung des

Bundeshaushalts im Vergleich zu einer Steuererhöhung aus volkswirtschaftlicher Sicht zu einem leicht höheren Wachstumspfad des BIP führen.

4.5 Auswirkungen auf die Gesellschaft

Die Auswirkungen auf die Gesellschaft sind schwierig abschätzbar, bleiben aber insgesamt finanziell gering. Um die Schuldenbremse einzuhalten, müssen entweder die Ausgaben gekürzt oder die Einnahmen erhöht werden. Der Bundesrat will primär auf der Ausgabenseite ansetzen; damit kann die Bevölkerung und die Wirtschaft von zusätzlichen Steuererhöhungen verschont werden. Einzig mit der höheren Besteuerung insbesondere grosser Kapitalbezüge aus der 2. und 3. Säule wird die Bevölkerung steuerlich zusätzlich belastet. Nicht auszuschliessen ist, dass die Konsumentinnen und Konsumenten verschiedener Leistungen teilweise einen höheren Anteil der verursachten Kosten tragen müssen, etwa in der Hochschulbildung, im regionalen Personenverkehr oder bei der Produktesicherheit. Einige Massnahmen