Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/96: Bundesgesetz über das Entlastungspaket 2027 · 93 Seiten
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Kantone sehr unterschiedlich sein. Insgesamt umfasst das Paket Massnahmen in der Grössenordnung von 1 Milliarde Franken (2027), die sich auf die Kantone auswirken können; nur ein Teil davon belastet die Kantone jedoch unmittelbar. Bei vielen Massnahmen besteht auch für die Kantone ein Handlungsspielraum.
Die wichtigsten Massnahmen im Bereich der Verbundaufgaben mit den Kantonen betreffen folgende Aufgaben:
• Integration von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen
• Klimapolitik / Gebäudeprogramm
• Hochschulen (Grundbeiträge, Projektbeiträge)
• Soziodemografischer Lastenausgleich
• Regionaler Personenverkehr
• Dämpfung der Ausgabenentwicklung im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung
• Landschaftsqualitätsbeiträge
• Strassen (Hauptstrassen, allgemeine Strassenbeiträge, Agglomerationsprojekte)
• Verbundaufgaben im Umweltbereich
In keinem dieser Bereiche zieht sich der Bund vollständig aus der Aufgabenerfüllung zurück. Die künftige Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (Entflechtung 2027) kann somit ergebnisoffen angegangen werden. Die Mehrheit der Massnahmen lässt den Kantonen zudem einen Handlungsspielraum; sie können die Ausfälle durch eigene Mittel kompensieren oder in den betroffenen Bereichen ihre Leistungen anpassen. Einige Massnahmen können zu einer Entlastung für die Kantone führen (z.B. Erhöhung des Kostendeckungsgrads im regionalen Personenverkehr, Auslaufen des Gebäudeprogramms, Dämpfung der Ausgabenentwicklung im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, Stärkung der Nutzerfinanzierung der kantonalen Hochschulen). Die Kantone erhalten zudem Mehreinnahmen aus der höheren Besteuerung der Kapitalbezüge: Der Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer steigt um 40 Millionen Franken.
Die einzelnen Kantone sind vom Paket unterschiedlich betroffen. Zum Beispiel wirken sich spezifische Vorschläge exklusiv auf den Kanton Genf aus (z.B. Verschiebung der Zuständigkeit für das Internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Museum, Verzicht auf den Beitrag an die diplomatische Gruppe der Genfer Polizei). Zusätzlich zum Kanton Genf ist auch der Kanton Basel-Stadt von einer Massnahme speziell betroffen (Entschädigung polizeilicher Massnahmen des BAZG an Flughäfen). Aber damit wird eine Sonderregelung abgeschafft und eine Gleichbehandlung mit dem Kanton Zürich sichergestellt. Der Kanton Bern ist vom Verzicht auf Subventionskredit für die kantonale französischsprachige Schule betroffen. Zehn Kantone sind von der Kürzung des soziodemografischen Lastenausgleichs betroffen. Die Auswirkungen der Massnahme beim RPV sind abhängig von deren Umsetzung: Kann der Kostendeckungsgrad durch Effizienzmassnahmen oder höhere Einnahmen verbessert werden, profitieren Bund