Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/96: Bundesgesetz über das Entlastungspaket 2027 · 93 Seiten
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3.35 Ziffer II Bundesgesetz vom 17. Juni 202276 über die Beiträge an die kantonale Schule französischer Sprache in Bern
[Massnahmenbeschrieb 2.9]
Das Bundesgesetz vom 17. Juni 2022 über die Beiträge an die kantonale Schule französischer Sprache in Bern soll aufgehoben werden.
Bundesgesetz vom 3. Mai 199177 über Finanzhilfen zu Erhaltung und Pflege na-
turnaher Kulturlandschaften
[Massnahmenbeschrieb 2.26]
Das Bundesgesetz stellt die rechtliche Grundlage für den Fonds Landschaft Schweiz dar; es wurde von den eidg. Räten mit Beschluss vom 22. März 2019 um 10 weitere Jahre bis zum 31. Juli 2031 verlängert. Parallel dazu wurde mit Bundesbeschluss vom 11. März 2019 für die Verlängerung eine Fondseinlage von insgesamt 50 Millionen Franken beschlossen. Die Fondseinlagen erfolgen in Tranchen von je rund 5 Millionen Franken verteilt über 10 Jahre. Mit dem Verzicht auf künftige Fondseinlagen müssen sowohl das Bundesgesetz wie auch der Bundesbeschluss aufgehoben werden.
3.36 Ziffer III
Das Bundesgesetz über das Entlastungspaket 2027 für den Bundeshaushalt muss am 1. Januar 2027 in Kraft treten können, um einen mit der Schuldenbremse konformen Voranschlag 2027 gewährleisten zu können. Davon ausgenommen ist die Änderung von Artikel 66 KVG. Diese muss mit der erstmaligen Formulierung von Kosten- und Qualitätszielen gemäss Artikel 54 KVG koordiniert werden und soll per 1. Januar 2028 in Kraft gesetzt werden.
4 Auswirkungen
4.1 Auswirkungen auf den Bund
4.1.1 Finanzielle Auswirkungen
Die Vorlage hilft, den Mehrbedarf im Bereich der militärischen und der sozialen Sicherheit zu finanzieren und zugleich die Vorgaben der Schuldenbremse einzuhalten. Ob sie auch finanzpolitischen Spielraum für künftige Herausforderungen schafft,
hängt wesentlich davon ab, welche Finanzierungslösungen das Parlament bei der Armee und der AHV wählt, namentlich bei der Finanzierung der 13. AHV-Rente.
Die Vorlage ermöglicht Entlastungen von 2,7 bis 3,6 Milliarden Franken in den Jahren 2027 und 2028. Dabei tragen alle Aufgabengebiete zur Entlastung bei. Auch die Ausgaben der Verwaltung werden im Vergleich zu früheren Planungen um bis zu 300 Millionen Franken pro Jahr (knapp 3 %) reduziert, wobei auch das Bundespersonal einen Beitrag leisten wird. Trotz der ausgabenseitigen Entlastungen werden die Ausgaben des Bundes in den kommenden Jahren weiterwachsen, aus heutiger Sicht mit mehr als 2 Prozent pro Jahr, von 80 Milliarden 2023 auf 91 Milliarden Franken im Jahr 2027 und voraussichtlich 96 Milliarden Franken im Jahr 2030. Die Entlastungen dienen demnach primär einer Umverteilung im Haushalt, und nicht einer Reduktion
76 AS 2022 786
77 AS 1991 1974, 2000 935, 2008 3437, 2010 4999, 2019 2337