Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/96: Bundesgesetz über das Entlastungspaket 2027 · 93 Seiten

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der Ausgaben, wenngleich es in einzelnen Aufgabengebieten effektiv zu rückläufigen Ausgaben kommen kann. Die Vorlage leistet zudem einen Beitrag an die Stabilisierung bzw. Lockerung von Ausgabenbindungen und erhöht somit den Handlungsspielraum des Parlaments.

Die Vorlage ermöglicht auch jährliche Mehreinnahmen von rund 300 Millionen Franken, insbesondere durch die höhere Besteuerung von Kapitalbezügen aus der 2. und

3. Säule, die Versteigerung der Zollkontingente landwirtschaftlicher Produkte und die frühere Aufhebung der Rückerstattung der Mineralölsteuer im Bereich des regionalen Personenverkehrs.

4.1.2 Personelle Auswirkungen

Ein Teil der Sparvorgabe im Eigenbereich soll bei den Löhnen und Anstellungsbedingungen umgesetzt werden. Der Bundesrat konkretisiert derzeit die nötigen Massnahmen und wird sie in der Botschaft zum Entlastungspaket 2027 darlegen. Ein weiterer Teil der Sparvorgaben wird stellenseitig umgesetzt werden. Das kann zum Abbau von bis zu 500 Vollzeitstellen führen (höchstens 1,5 % des Stellenbestands); das Wachstum des Personalbestands würde damit gebremst. Für den Abbau von 500 Stellen sind aus heutiger Sicht keine Entlassungen nötig; ein Abbau dieser Grössenordnung kann mit der natürlichen Fluktuation und durch die Nutzung von Pensionierungen aufgefangen werden.

4.2 Auswirkungen auf Sozialversicherungen

Vom Entlastungspaket direkt betroffen sind die Einnahmen der AHV, nicht aber deren Leistungen. Heute trägt der Bund 20,2 Prozent der Ausgaben der AHV. Der Bundesrat beantragt im Rahmen der Finanzierung der 13. Rente, diesen Satz auf 19,5 Prozent der Ausgaben der AHV zu reduzieren, wobei diese Senkung Teil einer separaten Botschaft des Bundesrats ist (24.073 Umsetzung und Finanzierung der Initiative für eine

13. AHV-Rente) und nicht des EP27. Mit der im EP27 vorgeschlagenen Entkoppelung des Bundesbeitrags von der Ausgabenentwicklung der AHV entgehen dieser Einnahmen von schätzungsweise 500 Millionen Franken im Jahr 2030 und 1,5 Milliarden Franken im Jahr 2035. Unter Berücksichtigung der Botschaft zur 13. AHV-Rente sowie der mit dem EP27 vorgeschlagenen Entflechtung liegen der Stand der AHV-Fonds in Prozent der Ausgaben (97 statt 100 %) und das Umlageergebnis (-930 Mio. Fr. statt - 410 Mio. Fr.) im Jahr 2030 tiefer. Aus diesem Grund wird der Bundesrat im Rahmen der nächsten AHV-Reform, die er bis Ende 2026 verabschieden will, eine Kompensation für diese Einnahmenausfälle vorsehen, um die AHV-Leistungen weiterhin zu gewährleisten. Die Entflechtung erhöht die Transparenz der AHV-Finanzierung und beseitigt den Verdrängungseffekt, den der Bundesbeitrag an die AHV – die grösste Ausgabe des Bundes – aufgrund seines starken Wachstums auf die übrigen Ausgaben des Bundes bisher hatte.

4.3 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Ag-

glomerationen und Berggebiete

Die Kantone erhalten rund 30 Prozent der Bundesausgaben oder 25 Prozent, wenn die reinen Durchlaufpositionen, bei denen die Kantone das Geld direkt weiterverteilen, ausgeklammert werden (z.B. Landwirtschaft, Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose). Es ist somit unvermeidbar, dass die Kantone in wesentlichem Umfang von den Massnahmen aus der Aufgaben- und Subventionsüberprüfung betroffen sind.

Von den 59 Massnahmen hat mehr als die Hälfte keine direkten finanziellen Auswirkungen auf die Kantone. Je nach Massnahme können die Auswirkungen auf die