Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/113: Teilrevision der Gewässerschutzverordnung (GSchV) · 11 Seiten

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Vernehmlassung Erläuternder Bericht GSchV

oder der Entzug einer Wirkstoffgenehmigung aufgrund von Grenzwertüberschreitungen die Inlandversorgung durch wichtige landwirtschaftliche Kulturen stark beeinträchtigen, könnte der Bundesrat eine befristete Ausnahme gewähren und die betreffenden Pflanzenschutzmittel oder Wirkstoffe könnten weiter eingesetzt werden (Art. 9 Abs. 6 GSchG).

5.4 Auswirkungen auf die Umwelt

Die Gewässer sind Lebensraum für eine sehr vielfältige Tier- und Pflanzenwelt und leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur biologischen Vielfalt in der Schweiz. Die Pestizide, für die mit der aktuellen Vorlage ökotoxikologisch begründete Grenzwerte eingeführt werden, sind je nach Wirkstoff für die in den Gewässern lebenden Kleintiere, Algen und Wasserpflanzen äusserst toxisch und können deren Bestände stark reduzieren, womit den Fischen und Krebsen wiederum weniger Nahrung zur Verfügung steht. Biologische Untersuchungen in den Gewässern zeigen eindeutig, dass in den Gewässern, in welchen auch die zu regelnden Wirkstoffe in hohen Konzentrationen gemessen werden, die Kleintiere sehr stark reduziert bis gar nicht mehr vorkommen. Aus den Bächen und Flüssen infiltriert vielerorts Wasser ins Grundwasser, aus welchem wiederum etwa 80 Prozent unseres Trinkwassers gewonnen wird. Ist das versickernde Wasser verunreinigt, wird diese Verunreinigung auch ins Grundwasser eingetragen und belastet somit unsere wichtigste Trinkwasserressource.

Die neuen Grenzwerte ermöglichen dem Bund und den Kantonen für sieben Pestizidwirkstoffe, die für die Gewässer besonders problematisch sind, einen gezielteren und effizienteren Vollzug des Gewässerschutzes zur Behebung von Gewässerverunreinigungen. Damit werden auch die in den Gewässern lebenden Kleintiere, Wasserpflanzen und Algen besser vor den schädlichen Auswirkungen der sieben Pestizide geschützt, was letzten Endes auch einen besseren Schutz der Fische und Krebse zur Folge hat.