Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/113: Teilrevision der Gewässerschutzverordnung (GSchV) · 11 Seiten
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Vernehmlassung Erläuternder Bericht GSchV
2 Grundzüge der Vorlage
Sieben Stoffe, welche für die Verwendung als Pflanzenschutzmittel, Biozidprodukt, Tier- oder Humanarzneimittel zugelassen sind (siehe Tabelle 1), wurden gemäss dem in der Ausgangslage beschriebenen Vorgehen ausgewählt. Sie erreichen in Oberflächengewässern Konzentrationen, die höher als deren ökotoxikologisch begründete Grenzwerte sind.
Tabelle 1: Verwendungen, für welche die sieben ausgewählten Wirkstoffe zugelassen sind (Stand 2025).
Stoff Zugelassen zur Verwendung in
Pflanzen- Biozid- Tierarznei- Humanarznei-
schutzmitteln produkten mitteln mitteln
Diflufenican X
Dimethachlor X
Dimethenamid-P X
Fipronil X1 X
Permethrin X X X
Propyzamid X
Spiroxamin X
1) Die Genehmigung von Fipronil zur Anwendung in Biozidprodukten ist am 30. September 2023 abgelaufen7. Biozidprodukte,
welche Fipronil enthalten, können noch zwei Jahre ab dem Widerruf der Zulassung an den Endverbraucher abgegeben werden.
Damit die Kantone und der Bund die zum Schutz der oberirdischen Gewässer nötigen Massnahmen ergreifen können, müssen für diese sieben Stoffe neue ökotoxikologisch begründete Grenzwerte in Anhang 2 Ziffer 11 Absatz 3 Tabelle Nr. 4 der GSchV aufgenommen werden.
7 https://echa.europa.eu/de/information-on-chemicals/biocidal-active-substances?p_p_id=dissactivesubstances_WAR_dissactivesubstancesportlet&p_p_lifecycle=1&p_p_state=normal&p_p_mode=view&_dissactivesubstances_WAR_dissactivesubstancesportlet_javax.portlet.action=diss- ActiveSubstancesAction