Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/116: Indirekter Gegenvorschlag (Bundesgesetz über die nachhaltige Unternehmensführung) zur Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Grossunternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» · 154 Seiten

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Erläuternder Bericht VE-NUFG

seine Orientierung an den Omnibus-RL (zur CSRD und CSDDD) wahrt er den Marktzugang und stärkt zugleich die Erreichung der Nachhaltigkeits- und Menschenrechtsziele.

Der Bundesrat hat sich für einen indirekten Gegenvorschlag entschieden, der nicht über die Vorgaben der Omnibus-RL hinauszugehen soll. Damit wird gewährleistet, dass die Schweiz gleichwertige, aber nicht strengere Pflichten einführt (kein Swiss finish), die Rechtssicherheit und Planbarkeit für direkt betroffene Grossunternehmen erhöht, flankierende Massnahmen zugunsten von KMU einführt und Handelshemmnisse gegenüber der EU vermeidet. Der Gegenvorschlag stellt somit eine ausgewogene Lösung dar, die ein angemessenes Verhältnis zwischen wirtschaftlichem Aufwand, regulatorischer Wirkung und internationaler Anschlussfähigkeit gewährleistet.

1.2 Verhältnis zur Legislaturplanung und zur Finanzplanung sowie zu Strate-

gien des Bundesrates

Die Vorlage ist weder in der Botschaft vom 24. Januar 202433 zur Legislaturplanung 2023–2027 noch im Bundesbeschluss vom 6. Juni 202434 über die Legislaturplanung 2023–2027 angekündigt.

1.3 Parlamentarische Vorstösse

Das vorliegende Vorhaben dient der Umsetzung folgender parlamentarischer Vorstösse:

1.3.1 Parlamentarische Initiative «Bekämpfung von Zwangsarbeit durch die Ausweitung der Sorgfaltspflicht»

Die von Frau Nationalrätin Gredig am 18. März 2021 im Nationalrat eingereichte parlamentarische Initiative 21.427 mit dem Titel «Bekämpfung von Zwangsarbeit durch die Ausweitung der Sorgfaltspflicht» will den Anwendungsbereich der geltenden Bestimmung über die Kinderarbeit (Art. 964j Abs. 1 Ziff. 2 OR35, ursprünglich Art. 964quinquies OR) um das Verbot der Zwangsarbeit ergänzen. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats (RK-N) hat der Parlamentarischen Initiative am 20. Mai 2022 Folge gegeben, die Kommission für Rechtsfragen des Ständerats (RK-S) hat ihr am 6. September 2022 zugestimmt. Der Nationalrat hat am 20. Dezember 2024 eine Fristverlängerung bis zur Wintersession 2026 beschlossen.

1.3.2 Postulat «Unterstützung von Schweizer KMU bei der Anwendung von ESG-Richtlinien»:

Das Postulat 23.4062 Dittli mit dem Titel «Unterstützung von Schweizer KMU bei der Anwendung von ESG-Richtlinien» vom 26. September 2023 wurde vom Ständerat am

33 BBl 2024 525

34 BBl 2024 1440

35 SR 220