Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/116: Indirekter Gegenvorschlag (Bundesgesetz über die nachhaltige Unternehmensführung) zur Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Grossunternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» · 154 Seiten
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Erläuternder Bericht VE-NUFG
• Überprüfungsklausel für eine EU-weit harmonisierte Haftungsregelung.38
Aufsicht Keine Keine Schaffung von Aufsichtsbehörden in den Mitgliedstaaten mit umfassender Überprüfungs-/Sanktionskompetenz
Sanktionen Art. 325terStGB bei Verletzung - • Zwangsgelder (Oberder Berichterstattungspflichten grenze 3% des weltweiten Nettoumsatzes)
• öffentliche Erklärung über Verstoss
2.2 Vergleich Entwicklungen zentraler Eckpunkte in Schweiz und der EU
Zum besseren Verständnis dieser Vorlage findet sich im Anhang des erläuternden Berichts eine übersichtliche Gegenüberstellung der zentralen Eckpunkte (i) des geltenden Schweizer Rechts, (ii) der Regelungen gemäss Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), (iii) der Omnibus-RL, (iv) des indirekten Gegenvorschlags zur Konzernverantwortungsinitiative sowie (v) des Initiativtexts.
Aus dieser Übersicht ergibt sich insbesondere der bestehende Regulierungsabstand zwischen dem geltenden Schweizer Recht und den Entwicklungen in der EU: Mit der CSRD und der CSDDD wurden die Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten erheblich verschärft. Gleichzeitig ist mit der jüngsten Entwicklung auf EU-Ebene, namentlich der Omnibus-Richtlinie, eine gewisse Gegenbewegung erkennbar, indem die bestehenden Sorgfalts- und Berichterstattungsregelungen zwar beibehalten, jedoch vereinfacht und der administrative Aufwand für Unternehmen reduziert wurden, um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft insgesamt zu stärken. Zugleich wird in der Übersicht eine mögliche künftige Angleichung des Schweizer Rechts an das jüngste EU- Recht aufgezeigt, wobei potenzielle Überschreitungen des Nachvollzugs über das Regulierungsniveau der EU hinaus hervorgehoben werden.
Nicht dargestellt in der Übersicht sind die Entwicklungen im Schweizer Recht im Rahmen der Vernehmlassung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Diese zielten darauf ab, die verschärften EU-Vorgaben, insbesondere jene der CSRD, nachzuvollziehen, wurden jedoch aufgrund der eingereichten Volksinitiative sowie der jüngsten regulatorischen Entwicklungen auf EU-Ebene sistiert. Die Bestimmungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung wurden in den indirekten Gegenvorschlag integriert und angepasst.
38 Rat und Parlament einig über vereinfachte Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflichten, mehr Wettbewerbsfähigkeit der EU - Consilium vom 9. Dezember 2025.