Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/116: Indirekter Gegenvorschlag (Bundesgesetz über die nachhaltige Unternehmensführung) zur Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Grossunternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» · 154 Seiten
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Erläuternder Bericht VE-NUFG
von Treibhausgasemissionen (direkt und indirekt) sowie entsprechende Massnahmen. Wenn ein Unternehmen seine Sorgfaltspflicht verletzt, soll es auch für Schäden haften müssen, die von ihm kontrollierte Unternehmen verursacht haben. Der Bund soll für Geschädigte einen wirksamen Rechtsschutz sicherstellen, insbesondere durch angemessene Beweisregeln. Die Haftungsregelung soll auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten gelten. Um die Pflichten durchzusetzen, ist eine wirksame, unabhängige Aufsicht vorzusehen, die verhältnismässige Sanktionen verhängen kann.
1.1.2.4 Ablehnung Initiative durch Bundesrat mit indirektem Gegenvorschlag
Mit Beschluss vom 3. September 2025 hat der Bundesrat entschieden, dem Parlament die Ablehnung der Volksinitiative zu beantragen, da sie ihm zu weit geht, ihr aber einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen.28 Dieser soll nicht über die künftigen Bestimmungen der EU hinausgehen (Omnibus-RL), sowie anerkannte internationale Standards berücksichtigen. Dies betrifft die Vorschriften über den Inhalt der Sorgfaltspflichten und der Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Nach Artikel 97 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 200229 (ParlG) hat der Bundesrat spätestens bis zum 27. November 2026 die Beschlussentwürfe und eine Botschaft zu unterbreiten.
1.1.3 Regulierungsfolgenabschätzung und Schlussfolgerungen
Nach Ansicht des Bundesrats besteht in der Schweiz ein Regelungsbedarf, um den seit 2022 in Europa eingetretenen Veränderungen Rechnung zu tragen und den internationalen Standards zu entsprechen.30 Das gilt auch nach der Verabschiedung der Omnibus-RL vom 24. Februar 2026.
In der von der BSS Volkswirtschaftliche Beratung AG durchgeführten vertieften Regulierungsfolgenabschätzung RFA vom 5. März 2026 werden vier Handlungsoptionen geprüft: (i) das Nullszenario, (ii) der Status quo, (iii) die Konzernverantwortungsinitiative und (iv) der indirekte Gegenvorschlag. Im Nullszenario würden weiterhin die bestehenden Bestimmungen des Obligationenrechts zu Konfliktmineralien, Kinderarbeit und nichtfinanzieller Berichterstattung gelten. Im Status quo führt die Europäische Union die Richtlinien CSRD und CSDDD gemäss Omnibus-RL ein, deren Drittstaatenregelungen bereits zahlreiche Schweizer Unternehmen direkt oder indirekt erfassen, in der Schweiz gelten weiterhin die OR-Bestimmungen.
Die Analyse zeigt, dass die grössten Auswirkungen im Vergleich zum Nullszenario bereits im Status quo entstehen. Rund 60 Schweizer Grossunternehmen sind direkt von der CSDDD-Drittstaatenregelung und rund 115 Schweizer Unternehmen direkt von der CSRD-Drittstaatenregelung betroffen. Etwa 100’000 bis 120'000 Unternehmen – vor
28 Medienmitteilung vom 3. September 2025.
29 SR 171.10
30 Vgl. Medienmitteilung zur Sitzung des Bundesrates vom 21. März 2025.