Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/116: Indirekter Gegenvorschlag (Bundesgesetz über die nachhaltige Unternehmensführung) zur Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Grossunternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» · 154 Seiten
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Erläuternder Bericht VE-NUFG
allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) – sind indirekt betroffen. Die entstehenden Kosten gelten für die unmittelbar betroffenen Grossunternehmen als tragbar. Für viele KMU können die Kosten, die durch die europäische Regulierung entstehen, eine Herausforderung darstellen.31 Aufgrund der beschlossenen Erleichterungen in der Omnibus-RL der EU werden mittelfristig weniger Unternehmen mittelbar betroffen sein. Der Gegenvorschlag orientiert sich an der Omnibus-RL der EU und trägt in diesem Sinne zur Entlastung der KMU bei. Zudem müssen nach Gegenvorschlag die Grossunternehmen ihre KMU unterstützen und auch die Übertragung von Pflichten wird begrenzt, wie dies in den Omnibus-RL vorgesehen ist. Unter der Drittstaatenregelung der EU, also im Szenario Status quo, lassen sich die Massnahmen für KMU nur begrenzt durchsetzen.
Der indirekte Gegenvorschlag orientiert sich eng an der Omnibus-RL der EU und führt deshalb laut Regulierungsfolgenabschätzung RFA nur zu geringen zusätzlichen Auswirkungen. Die meisten Unternehmen, die unter die neuen Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten fielen, sind bereits durch die Drittstaatenregelung der EU-Richtlinien betroffen (CSRD und CSDDD). Rund 110 Unternehmen fallen unter die Berichterstattungs-, rund 30 Unternehmen unter die Sorgfaltspflichten. Der wesentliche Unterschied zum Status quo liegt in der Durchsetzbarkeit der Pflichten durch eine nationale Rechtsgrundlage und eine zuständige Vollzugsbehörde. Damit kann sich die Rechtssicherheit und Verlässlichkeit erhöhen, ohne dass die Unternehmen wesentlich stärker belastet werden. Erste empirische Hinweise deuten darauf hin, dass die neuen Pflichten positive Effekte auf Transparenz, Risikomanagement und Nachhaltigkeit haben.32 Die Schweizer Unternehmen werden im Vergleich mit den ursprünglichen Richtlinien (CSRD/CSDDD) durch den Nachvollzug der Omnibus-RL der EU im Gegenvorschlag deutlich entlastet und können so erhebliche Kosten einsparen, bei der Berichterstattung mehr als 90% im Vergleich zur Vernehmlassungsvorlage des Bundesrates von 2024.
Auch die Konzernverantwortungsinitiative lehnt sich an die EU-Regelungen an, geht jedoch in einzelnen Punkten weiter: Besonders die potenzielle Erweiterung des Anwendungsbereichs auf sektorspezifische Hochrisikotätigkeiten und die Pflicht, Klimapläne zu erstellen und verbindlich umzusetzen zu müssen, könnte für betroffene Unternehmen erhebliche Mehrkosten verursachen und zu einer Verlagerung emissionsintensiver Tätigkeiten ins Ausland führen.
Die Beurteilung der Szenarien zeigt, dass die meisten Kosten und Nutzen bereits im Status quo entstehen. Der Gegenvorschlag und die Konzernverantwortungsinitiative würden diese Effekte im Wesentlichen verstärken, wobei der Gegenvorschlag den ausgewogeneren Ansatz bietet. Er schafft Rechtssicherheit und weitgehende Kompatibilität mit der EU-Regulierung, ohne die Unternehmen übermässig zu belasten. Durch
31 RFA, Zusammenfassung, S. iv.
32 RFA, S. 67, Ziff. 8 und S. 71, Ziff. 8.4.