Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/12: Direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit» · 19 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 6Fedlex · Ergebnisbericht

Ergebnisbericht der Vernehmlassung zum direkten Gegenentwurf des Bundesrates zur Volksinitiative «Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit»

darf besteht, weisen aber darauf hin, dass der Bund bereits jetzt auf Gesetzesstufe aktiv werden könne. Die SVP lehnt daher die Verfassungsänderung ab. SPS, GRÜNE, FDP und SVP lehnen explizit die Initiative ab.

SPS und Die Mitte sind der Ansicht, dass der direkte Gegenentwurf gezielt eine Lücke im aktuellen Gesetzestext schliesst und dem Bundesrat wichtige zusätzliche Kompetenzen überträgt. Es sei sinnvoll, den Fokus auf wichtige medizinische Güter für die Grundversorgung zu legen (SPS).

Die Mitte, EVP und FDP begrüssen den Umstand, dass das Subsidiaritätsprinzip im direkten Gegenentwurf respektiert wird. Die Rolle und die Kompetenzen der Kantone und der Wirtschaft müssten gewahrt bleiben. Die FDP plädiert für eine punktuelle, gezielte Stärkung der Bundeskompetenzen dort, wo Marktmechanismen versagen oder die Kantone allein nicht handlungsfähig sind. Es brauche eine liberale, marktorientierte Lösung. Ein Kompetenztransfer «aus einer Hand» – wie es die Initiative vorsehe und der direkte Gegenentwurf suggeriere

– sei abzulehnen.

Die GRÜNEN stellen sich gegen jede Machterweiterung für die Pharmaindustrie. Sie sind zudem der Ansicht, dass die Frage der Innovation und Forschung hier nicht relevant ist.

Die SVP lehnt jede Kompetenzverschiebung von den Kantonen zum Bund ab. Ihrer Ansicht nach ist die Bundesverwaltung hier weder geeignet noch erfahren, weshalb der Mehraufwand und die Kosten nicht zu rechtfertigen seien.

Dachverbände der Wirtschaft

Die verschiedenen Dachverbände begrüssen den Entscheid, einen direkten Gegenentwurf vorzulegen. Nach Ansicht des SGV sollte sich dieser klarer auf die Grundprinzipien Subsidiarität, Verhältnismässigkeit und Wirtschaftsfreiheit stützen. Eine kostspielige Bürokratie sei zu vermeiden. Der Bund müsse eine koordinierende Rolle spielen und solle nur dann subsidiär eingreifen dürfen, wenn der Markt versagt oder eine schwere Krise eintritt. Laut economiesuisse muss man bei den Rahmenbedingungen ansetzen und bürokratische Hürden beseitigen. Die Eingriffe müssten verhältnismässig sein und dürften die Wirtschaftsfreiheit nicht beschneiden. Es sei nötig, das proaktive Eingreifen des Bundes in normalen Lagen zu präzisieren und zu regeln, welche nicht lebenswichtigen Arzneimittel und welcher Grad von Versorgungsengpässen einen solchen Eingriff rechtfertigen. Der SGB lehnt die Initiative ab und unterstützt den direkten Gegenentwurf. Er ist jedoch der Ansicht, dass die Verantwortung des Bundes darin zu stark relativiert wird und dass die Formulierung und die vorgesehene Umsetzung nicht ausreichen, um den Problemen der Versorgungssicherheit Einhalt zu gebieten. Er ist auch der Meinung, dass Massnahmen zur Förderung von Forschung und Entwicklung nicht in diese Vorlage gehören.

Initiativkomitee und -partner

Das Komitee («Initiativkomitee») und die Partner der Initiative «Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit», die sich geäussert haben, umfassen APA, Bündnis Freiheitliches Gesundheitswesen, FAMH, GSASA, GST, IG Pharma KMU, Intergenerika, Interpharma, pharmaSuisse, SDV, VGUA und Vips. Scienceindustries, H+, LUKS und Helvecura unterstützen ihre Position. Alle begrüssen die Tatsache, dass der Bundesrat einen direkten Gegenentwurf auf Verfassungsebene vorlegen möchte, ziehen aber die Initiative dem direkten Gegenentwurf vor. Sie sind der Auffassung, dass bestimmte wichtige Punkte fehlen und dass die Umsetzungsmodalitäten präzisiert werden müssen. Die Förderung von Innovation, Forschung und Entwicklung in der Schweiz solle gezielter erfolgen, und der gesamte Distributionsprozess wichtiger medizinischer Güter, vom Vertrieb bis zur Abgabe an Patientinnen und Patienten, sei vollständig zu erfassen. Begriffe wie «wichtige medizinische Güter», «beschaffen», «herstellen» und «Notlagen» sollen zudem klarer definiert werden. Das Komitee und seine Partner bedauern auch, dass die Regulierungsfolgenabschätzung zum Zeitpunkt der Vernehmlassung noch nicht vorlag.