Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/12: Direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit» · 19 Seiten

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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zum direkten Gegenentwurf des Bundesrates zur Volksinitiative «Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit»

1. Ausgangslage

Die Volksinitiative «Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit» wurde am 3. Oktober 2024 eingereicht. Sie verlangt die Schaffung einer neuen Bundeskompetenz, um einen Mangel an «wichtigen Heilmitteln und anderen wichtigen medizinischen Gütern» zu verhindern. Der Bund soll neue und umfassende Kompetenzen in praktisch allen Bereichen der Wertschöpfungskette dieser Güter erhalten: Von der Forschung und Entwicklung, über den Zugang, die Lagerhaltung, den Vertrieb und die Abgabe bis zur Beratung.

Der Bundesrat anerkennt die Notwendigkeit einer Ausweitung der Bundeskompetenzen im Bereich der medizinischen Versorgung, damit die Versorgungssicherheit gewährleistet ist. Er ist jedoch der Ansicht, dass die Initiative nicht wirksam und zielgerichtet genug ist, um die Situation zu verbessern, und schlägt einen direkten Gegenentwurf vor. Dieser legt den Schwerpunkt auf die Verfügbarkeit von wichtigen medizinischen Gütern. Der Bund muss die Versorgungslage überwachen und Massnahmen treffen können, um Versorgungsengpässe zu verhindern oder zu beheben. Er soll insbesondere finanzielle Anreize setzen und diese medizinischen Güter beschaffen, selbst herstellen oder herstellen lassen können. Der direkte Gegenentwurf schliesst die Lücken in der Kompetenzverteilung zwischen Bund, Kantonen und Wirtschaft.

2. Vernehmlassungsverfahren und Auswertungsgrundsätze

Am 20. Juni 2025 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zum direkten Gegenentwurf zur Volksinitiative «Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit». Diese dauerte bis zum 10. Oktober 2025.

Vernehmlassungsverfahren

Zur Teilnahme am Vernehmlassungsverfahren wurden die Regierungen der 26 Kantone, die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK), die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK), 10 politische Parteien, 3 gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, 8 gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft sowie 278 weitere Organisationen eingeladen.

Von den angeschriebenen Vernehmlassungsadressaten reichten 25 Kantone, die GDK, 6 politische Parteien (Die Mitte, EVP, FDP, SPS, SVP und GRÜNE), 3 Dachverbände der Wirtschaft (economiesuisse, SGV, SGB) sowie 52 Organisationen (u. a. Verbände von Herstellern medizinischer Güter, Verbände der Gesundheitsfachpersonen, Apothekerverbände) eine Stellungnahme ein.

Ausserdem gaben 11 weitere, nicht ausdrücklich eingeladene Organisationen eine Stellungnahme ab (siehe Liste im Anhang für Einzelheiten).

GR, ECO SWISS und SVFP haben auf eine Stellungnahme verzichtet.

Insgesamt sind 89 Stellungnahmen eingegangen.

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