Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/12: Direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit» · 19 Seiten
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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zum direkten Gegenentwurf des Bundesrates zur Volksinitiative «Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit»
Aufwand für Unternehmen minimiert wird und die erreichte Transparenz keine Geschäftsgeheimnisse offenlegt. Laut AI und SG muss dieses Monitoring auf klaren Zuständigkeiten, transparenten Kriterien und verlässlichen Datenquellen beruhen.
Aus Sicht von BS besteht hier eine Diskrepanz zwischen Absatz 1, der die Massnahmen «im Rahmen ihrer Zuständigkeiten» sowohl dem Bund als auch den Kantonen zuweist, und den Absätzen 2 und 3, die dem Bund weitreichende Interventions- und Koordinationsbefugnisse einräumen. Eine klare Abgrenzung der Zuständigkeiten sei erforderlich. Es sei darauf zu achten, dass die bundesrechtlichen Vorgaben so ausgestaltet werden, dass eine schweizweit kohärente und koordinierte Umsetzung möglich ist.
Bündnis Freiheitliches Gesundheitswesen, IG Pharma KMU, Initiativkomitee, Economiesuisse, GSASA, RTA und VGUA fordern, dass die Informationen aus dem Monitoring den betroffenen Akteuren und der wissenschaftlichen Gemeinschaft zur Verfügung gestellt werden. prio.swiss plädiert dafür, dass das Monitoringsystem an die Lagerpflicht gekoppelt wird. HKBB erachtet das Monitoring als sinnvoll, eine Ausweitung auf innovative Therapien aber wäre aus ihrer Sicht nicht zielführend. Laut GST und Uni BE sollten auch tiermedizinische Güter überwacht werden, dies insbesondere unter dem Blickwinkel von One Health (SBK). BÄV, BEKAG, Bündnis Freiheitliches Gesundheitswesen, FMCH, FMH, Medswissnet, SGAIM, SMVS, VLSS und VSAO verlangen, dass dieses Monitoring keinen administrativen und finanziellen Mehraufwand bei den Leistungserbringern verursachen darf.
BÄV, BEKAG, FMH, Medswissnet, SGAIM, SMVS, VLSS und VSAO fordern, dass das proaktive und zentrale Monitoring in Zusammenarbeit mit den betroffenen Akteuren erfolgen muss. Initiativkomitee, Interpharma, Intergenerika und Helvecura merken an, dass die Meldepflicht bei Lieferengpässen nur für in der Schweiz zugelassene Arzneimittel gilt, wodurch nur dafür Monitoring und Pflichtlager möglich sind. Deshalb sollten die Rahmenbedingungen so gestaltet werden, dass die Zulassung und Vergütung von Arzneimitteln in der Schweiz attraktiver werden.
Laut Helvecura, Interpharma, Intergenerika und Scienceindustries bleibt der genaue Umfang der zu überwachenden medizinischen Güter unklar und sollte in der Botschaft viel konkreter ausformuliert werden. Sie empfehlen, die Meldepflicht nicht auf die Packungsgrösse auszuweiten.
Gemäss SG und AI ist sicherzustellen, dass Lagerhaltung, Logistik und Koordination nicht ohne vorgängige, verlässliche Ressourcen- und Zuständigkeitsklärung an die Kantone delegiert werden.
Monitoring und Pflichtlager sollten solidarisch finanziert werden (HKBB, Economiesuisse). Helvecura, Initiativkomitee, Interpharma, Intergenerika, IG Pharma KMU und Bündnis Freiheitliches Gesundheitswesen schlagen eine Finanzierung über einen solidarischen Zuschlag auf den Fabrikabgabepreis vor. Der Zuschlag sollte auf allen medizinischen Gütern erhoben werden, da sonst genau diejenigen Güter zusätzlich belastet würden, bei denen die Versorgungslage ohnehin schon kritisch ist (IG Pharma KMU, Bündnis Freiheitliches Gesundheitswesen, VGUA, Initiativkomitee).
Laut VASOS muss die neue Heilmittel-Plattform so ausgebaut werden, dass sie den ganzen Markt abbildet, damit ein Überblick über die Gesamtzahl der in der Schweiz noch verfügbaren Packungen gewonnen werden kann und potenzielle Lieferengpässe vorhersehbar sind. Monitoring und Pflichtlager sollten auch auf alle wichtigen medizinischen Güter, Wirkstoffe, Medikamente, Diagnostika und Geräte ausgeweitet werden (VASOS).
BS, BE, NE, VD und KAV plädieren dafür, dass der Auftrag zur Entwicklung der Heilmittel-Plattform, der dem Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF (BWL) übertragen wurde, bestehen bleibt.