Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/12: Direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit» · 19 Seiten

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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zum direkten Gegenentwurf des Bundesrates zur Volksinitiative «Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit»

Abs. 3: «Er kann, soweit erforderlich, Massnahmen zur Sicherstellung der Versorgung mit solchen Gütern treffen. Er kann insbesondere die Versorgung mit solchen Gütern

mit wirtschaftlichen Anreizen fördern und solche Güter beschaffen, herstellen oder her-

stellen lassen.»

Von den 64 Organisationen, die sich explizit zu Absatz 3 geäussert haben, stimmen ihm 58 zu (30 unverändert und 28 mit Anpassungen), und 6 lehnen ihn ab. Die Gründe für die Ablehnung sind unterschiedlich. Der SGB lehnt es ab, die Macht der Pharmabranche durch «Marktprämien» oder «Versorgungssicherheitsboni» zu stärken, die von den Prämien- und/oder Steuerzahlenden zu finanzieren wären. Aus Sicht der GRÜNEN wäre die Einführung staatlicher Subventionen für den Pharmasektor skandalös. Die SVP ist ihrerseits der Auffassung, dass der Bund damit ein neues, weit gehendes Bürokratieprojekt schafft und dass die Herstellung von medizinischen Gütern durch den Bund völlig ineffizient wäre. Hingegen begrüsst die SVP die Förderung gezielter wirtschaftlicher Anreize für bestimmte Güter, für die eine Mangellage besteht. Eine solche Regelung könnte jedoch auch auf Gesetzesstufe eingeführt werden. Für BÄV, FMH und Medswissnet bergen die Anreize das Risiko einer Erhöhung der Heilmittelpreise und einer Zunahme von Bürokratie und Regulierungen, was sich negativ auf die Arztpraxen auswirken könnte. Der administrative Aufwand für die Leistungserbringer dürfe sich nicht vergrössern. Die drei Organisationen lehnen zudem eine direkte Bundeskompetenz bei der Produktion medizinischer Güter ab. BÄV, FMH, VSAO und SGAIM schliessen sich ihnen in diesem Punkt an.

Die FDP begrüsst den Vorschlag, dem Bund die Möglichkeit zu geben, wirtschaftliche Anreize zu setzen. Solche Instrumente seien einem dirigistischen Ansatz oder einer staatlichen Eigenproduktion klar vorzuziehen. Subventionen und Eingriffe müssten jedoch zielgerichtet, befristet und überprüfbar sein, auf ein gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis achten und Fehlanreize vermeiden, die Innovation oder Wettbewerb hemmen könnten. Nach Auffassung der EVP darf eine Subventionierung der Pharmaindustrie kein Ziel oder eine unbeabsichtigte Folge des Gesetzes werden. Öffentliche Mittel sollten ausschliesslich dort eingesetzt werden, wo sie unmittelbar der Versorgungssicherheit und dem Wohl der Bevölkerung dienen. HKBB lehnt staatliche Subventionen für die Produktion ab, da sie eine systematische Benachteiligung der importierenden Industrie bedeuten würden und die globalisierten Lieferketten nicht berücksichtigen.

Gemäss AI, SG, SBK, SGV, GST, Insel und SCTO sind Anreize wichtig, um Produzenten zu ermutigen, weiterhin oder neu auf dem Schweizer Markt tätig zu sein. Für AI, SG, ZG und Uni BE ist eine Förderung der nationalen Produktionskapazitäten zentral. AI, BE, GE, NE, TI und KAV verlangen jedoch, dass Fehlanreize und Mehrkosten ohne Wirkung zugunsten der Pharmaindustrie zu vermeiden sind. Es sei wichtig, die Ausgestaltung dieser Anreize sowie die Bedingungen für ihre Gewährung auf dem Gesetzes- und Verordnungsweg zu präzisieren, damit sie nicht kontraproduktiv sind und zu unangemessenem Verhalten führen (AI, ZU, TI, SG, GE, VD, KAV, FDP). Bei der Formulierung konkreter Massnahmen sei eine enge Abstimmung mit den kantonalen Stellen notwendig (GDK).

VASOS verlangt, dass der Bund den Produzenten direkte Aufträge erteilen kann, und schlägt eine Ausweitung des Auftrags an die Armeeapotheke und/oder die Schaffung einer Bundesapotheke vor.

AG, AI, BE, BS, BL, GE, NE, SG, TI, VD, KAV, Bündnis Freiheitliches Gesundheitswesen, IG Pharma KMU, Initiativkomitee, Uni BE und VGUA fordern, dass die Herstellung von Magistralrezepturen in Apotheken explizit als strategische, alternative Produktionsmethode anerkannt und gefördert wird. Die ALT müsse grundlegend revidiert werden, um eine angemessene Vergütung dieser Praxis zu gewährleisten.