Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/12: Direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit» · 19 Seiten

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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zum direkten Gegenentwurf des Bundesrates zur Volksinitiative «Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit»

Wichtigste Änderungsbegehren in Absatz 3

1) Verzicht auf die «Kann-Formulierung»:

Aus Sicht von BL, SH, VD, Expertengruppe Kinder- und Jugendmedizin, Pädiatrie Schweiz, GST, SBK, SPS und SVKH geht aus der Formulierung des Entwurfs von Absatz 3 («Er [der Bund] kann, soweit erforderlich, Massnahmen … treffen») die Verantwortung des Bundes nicht klar genug hervor. Die Organisationen schlagen die Streichung von «kann» und folgende Formulierung vor: «Er trifft, soweit erforderlich, Massnahmen … ».

2) Ausdrückliche Erwähnung der Verbesserung der Rahmenbedingungen:

Eine ziemlich grosse Gruppe (APA, Bündnis Freiheitliches Gesundheitswesen, Experten Gruppe Kindermedizin, Economiesuisse, FMH, FAMH, GST, IG Pharma KMU, Initiativkomitee, Intergenerika, Interpharma, Pädiatrie Schweiz, RTA, Scienceindustries, SVKH, VGUA) ist der Ansicht, dass die Rahmenbedingungen für die Produktion von medizinischen Gütern zu verbessern sind und so gestaltet werden müssen, dass die Zulassung und

Vergütung von Arzneimitteln in der Schweiz attraktiver werden. Daher schlägt sie folgende Formulierung vor: «Er [der Bund] schafft günstige Rahmenbedingungen für die Entwicklung und Herstellung sowie den Zugang zu solchen Gütern […]»

3) Ablehnung einer direkten Bundeskompetenz bei der Produktion:

Laut BL, APA, BÄV, Bündnis Freiheitliches Gesundheitswesen, economiesuisse, Expertengruppe Kindermedizin, FMH, FAMH, FMCH, GST, Helvecura, IG Pharma KMU, Intergenerika, Interpharma, LUKS, Medswissnet, pharmaSuisse, Scienceindustries, SGAIM, VSÄG, VGUA, VIPS und VSAO kommt nur eine subsidiäre Kompetenz in Notlagen in Frage, bspw. wie folgt: «Er [der Bund] kann insbesondere die Versorgung mit solchen Gütern mit wirtschaftlichen Anreizen fördern und diese beschaffen, herstellen oder in Notlagen selbst herstellen.»

Abs. 4: «Er setzt sich im Rahmen der aussenpolitischen Beziehungen für die Sicher-

stellung der Versorgung mit solchen Gütern ein.»

Die 56 Organisationen, die sich explizit zu Absatz 4 geäussert haben, stimmen ihm zu, 3 davon mit Anpassung.

Zu diesem Absatz besteht ein breiter Konsens darüber, dass es angesichts der globalisierten Lieferketten wichtig ist, die internationale Zusammenarbeit zu stärken (AI, LU, SG, ZH, EVP, Helvecura, Insel, Intergenerika, Interpharma, SPOG, FMCH, SGV). Gerade auf einem so kleinen, stark vernetzten Markt wie demjenigen der Schweiz sei eine enge Einbindung in multilaterale und europäische Strukturen entscheidend. Dabei müssten jedoch Handelsfreiheit und offene Märkte oberstes Prinzip bleiben (FDP).

In Bezug auf den Wortlaut des Absatzes ist VD der Ansicht, dass das Verb «sich einsetzen» hier unpassend ist. Stattdessen schlägt VD folgende Formulierung vor: «Im Rahmen der aussenpolitischen Beziehungen schafft und gewährleistet er die Rahmenbedingungen für eine sichere Versorgung mit solchen Gütern».