Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/12: Direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit» · 19 Seiten

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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zum direkten Gegenentwurf des Bundesrates zur Volksinitiative «Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit»

Weitere Organisationen

Von den übrigen an der Vernehmlassung teilnehmenden Organisationen sind die meisten Vertreterinnen der verschiedenen Gesundheitsberufe: Spitäler (KSW, Insel), Ärzteschaft (BÄV, BEKAG, Expertengruppe Kinder- und Jugendmedizin, FMH, FMCH, Medswissnet, Mfe, OPTIK SCHWEIZ, Pädiatrie Schweiz, SGAIM, VKS, VSAO) und Pflegeberufe (ARTISET, HKS, SBK, Spitex, ASPS, VASOS), Organisationen von Forschenden (SCTO, SPOG, Uni BE und Uni GE) sowie Helvecura, HKBB, prio.swiss, RTA, SVDI, Swiss Medtech und VSKT.

Die grosse Mehrheit dieser Organisationen unterstützt den direkten Gegenentwurf in seinen Grundzügen. Nur Swiss Medtech und prio.swiss lehnen ihn ab. Swiss Medtech ist der Ansicht, dass die im direkten Gegenentwurf vorgeschlagenen Massnahmen nicht für Medizinprodukte geeignet sind. Laut dieser Organisation sind die Versorgungsengpässe in diesem Bereich auf die Überregulierung zurückzuführen. Um dem abzuhelfen, brauche es eine regulatorische Entlastung, eine Aktualisierung des Mutual Recognition Agreement (MRA) mit der EU und die geregelte Zulassung von nicht-CE-zertifizierten Medizinprodukten auf dem Schweizer Markt. Neue Bundeskompetenzen seien nicht zielführend. Zum gleichen Thema meint Insel, dass die Versorgungssicherheit im Bereich der Medizinprodukte derzeit gewährleistet ist, die Lage sich aber verschlechtert. Aus ihrer Sicht ist wichtig, dass künftige gesetzliche Massnahmen auf den Abbau bürokratischer Markteintrittsbarrieren und die Stärkung internationaler Kooperationsmechanismen abzielen.

prio.swiss lehnt den direkten Gegenentwurf ebenfalls ab. Es fehle an einer umfassenden und vorausschauenden Strategie zur Sicherstellung der Versorgung mit medizinischen Gütern. Man müsse sich eher auf die Umsetzung der bereits beschlossenen Massnahmen auf Bundesebene konzentrieren.

Die anderen weiter oben genannten Akteure stehen dem direkten Gegenentwurf positiv oder eher positiv gegenüber. VKS schliesst sich der Position der GDK an und erachtet eine Ausweitung der Bundeskompetenzen somit als sinnvoll. Mfe ist der Auffassung, dass der direkte Gegenentwurf eine vernünftige Alternative zur Initiative darstellt. Die kantonalen Kompetenzen müssten dort respektiert werden, wo sie wirksam sind. VASOS unterstützt die Ausweitung der Bundeskompetenzen, ist aber der Ansicht, dass die subsidiäre Rolle nicht ausreicht.

BÄV, BEKAG, FMH, Medswissnet, SGAIM, VLSS und VSAO haben identische oder sehr ähnliche Rückmeldungen zum direkten Gegenentwurf eingereicht. Sie begrüssen, dass die medizinische Versorgungssicherheit in der Verfassung verankert werden soll. Sie bedauern jedoch, dass zentrale Punkte wie Forschung und Entwicklung, Pflichtlager, Vertrieb und Abgabe sowie Abdeckung anderer medizinischer Güter (z. B. Diagnostika) im direkten Gegenentwurf nicht berücksichtigt wurden. SCTO möchte den Schwerpunkt mehr auf klinische Forschung und Innovation legen. HKBB fordert attraktive Rahmenbedingungen für die Innovation und eine Modernisierung des Preissystems.

Expertengruppe Kinder- und Jugendmedizin, Pädiatrie Schweiz und SPOG plädieren dafür, dass pädiatrische Indikationen in der Botschaft zum neuen Verfassungstext oder im Text selbst explizit berücksichtigt werden.

Anstelle einer weiteren spezifischen Verfassungsgrundlage zu einem Einzelthema würde Spitex eine grundlegende Verfassungsbestimmung zur Gesundheit und Gesundheitsversorgung in der Verfassung begrüssen. Laut RTA ist der Verfassungstext auf der richtigen Abstraktionsebene formuliert. Aus Sicht von Uni BE hingegen bleibt der direkte Gegenentwurf zu allgemein formuliert. Die Rolle des Bundes müsse klarer geregelt sein. Es brauche präzisere Vorgaben zu den zu sichernden medizinischen Gütern, Zuständigkeiten und Instrumenten. Nach Ansicht von Uni GE müssen die jeweiligen Rollen von Bund und Kantonen geklärt werden. Für ARTISET ist es zentral, dass insbesondere die für die Sicherstellung der Grundversorgung erforderlichen medizinischen Güter unter «wichtige Güter» fallen. Und für HKS ist es wichtig,