Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/12: Direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit» · 19 Seiten
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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zum direkten Gegenentwurf des Bundesrates zur Volksinitiative «Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit»
Kantone
Vorbemerkung: AR, BL, FR, GL, SZ, SH und VS schliessen sich der Stellungnahme der GDK an. BL schliesst sich auch der Position von KAV an.
Alle Kantone und die GDK begrüssen das Ziel des direkten Gegenentwurfs und unterstützen die Ausweitung der Bundeskompetenzen, mit der eine rechtliche Lücke geschlossen werden könne. Laut BE und GE geht aus dem direkten Gegenentwurf nicht ausreichend hervor, dass es sich dabei um eine neue Bundeskompetenz handelt. Es sei wesentlich, dass die Versorgungssicherheit vor allem in der Kompetenz des Bundes liegt, wobei auch die Kantone weiterhin involviert sein müssten (AI, BE, JU, NE, TI).
GDK, AR, BL, BS, FR, GL, LU, OW, NW, SZ, SH und VS erachten es als zentral, dass der Bund die Versorgung mit medizinischen Gütern nur in den Bereichen übernimmt, in denen sie nicht durch kantonale oder wirtschaftliche Akteure zweckmässig sichergestellt werden kann. Der Föderalismus sei zu respektieren. Bei der Ausarbeitung der Gesetzgebung müsse die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen geklärt werden (GDK, KAV, AR, BL, FR, GL, OW, SZ, SH et VS). Eine enge Zusammenarbeit mit den kantonalen Behörden sei bei der Formulierung konkreter Massnahmen notwendig (GDK, KAV, AR, BE, BL, FR, GE, GL, JU, LU, SZ, SH et VS). Es sei auch zu vermeiden, dass es zu unterschiedlichen Umsetzungen in den Kantonen kommt (AI, BE, BL, JU).
Laut AR, GE und VD konzentriert sich der direkte Gegenentwurf auf die wesentlichen Aufgaben und Kompetenzen und ist pragmatischer und zielgerichteter als die Initiative. Mehrere Kantone erachten die Initiative insgesamt als zu wenig spezifisch auf eine Lösung der Versorgungsprobleme zugeschnitten (BE, GE, LU, TI). Entgegen den Forderungen der Initiative ist nach Ansicht von KAV, BE, TI und VD eine zu detaillierte Regulierung der gesamten Wertschöpfungskette von Heilmitteln und anderen medizinischen Gütern nicht zielführend. Deshalb unterstützen NW und ZH den direkten Gegenentwurf und lehnen die Initiative ab.
Die Organisation des Vertriebs und der Abgabe wichtiger medizinischer Güter fallen in die Zuständigkeit der Kantone, und das solle auch so bleiben (KAV, TI). Die Initiative und insbesondere ihr Artikel 1b könnten beträchtliche Mehrkosten verursachen (BE, JU, TI). AI und SG möchten hingegen, dass die dezentrale Abgabe, die Vorratshaltung und die einheimische Produktion in den direkten Gegenentwurf aufgenommen werden.
AI und SG begrüssen den Umstand, dass die Formulierung des Verfassungstexts allgemein gehalten wird. Sie wünschen sich jedoch eine bessere Definition des Begriffs «wichtige medizinische Güter».
ZG ist der Ansicht, dass der direkte Gegenentwurf leichter umsetzbar ist als die Initiative.
TG stimmt dem gesamten direkten Gegenentwurf kommentarlos und uneingeschränkt zu.
Zur Regulierungsfolgenabschätzung (RFA):
BE, NE, JU, SG et KAV bedauern, dass die RFA noch nicht vorlag, als sie ihre Stellungnahme verfassten. Sollte die RFA ergeben, dass der direkte Gegenentwurf spürbare Auswirkungen auf die Kantone hat, erwartet AR ihren erneuten Einbezug in die weiteren Arbeiten, bevor die Vorlage ins Parlament gelangt. Bei finanziellen Folgen für die Kantone wünscht ZH, dass diese durch den Bund abzugelten sind.
Politische Parteien
SPS, GRÜNE, Die Mitte, EVP, FDP und SVP haben sich bei der Vernehmlassung geäussert. Alle Parteien anerkennen, dass die Versorgungssicherheit mit Heilmitteln und anderen wichtigen medizinischen Gütern als ein zentrales Anliegen ist. SPS, GRÜNE und EVP begrüssen den Entscheid des Bundesrats, einen direkten Gegenentwurf zur Initiative vorzulegen, und unterstützen diesen Gegenentwurf. Die SVP und die FDP sind sich einig, dass Handlungsbe-