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Vernehmlassung 2025/14: Änderung der Verordnungen zum Transplantationsgesetz · 7 Seiten
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b. die Pflichten nach Artikel 34i nicht eingehalten werden; oder
c. der Schutz der Gesundheit der Patientinnen und Patienten es erfordert.
Art. 34l Änderungen der Bewilligung
1Für Änderungen des Transplantatproduktes, die als Bewilligungserweiterungen ein- gestuft werden, muss die Bewilligungsinhaberin bei der Swissmedic ein neues Bewil- ligungsgesuch stellen.
2Für Änderungen, die wesentliche Folgen für die Qualität, Sicherheit oder Wirksam- keit des Transplantatprodukts haben können und bei denen es sich nicht um eine Be- willigungserweiterung handelt, muss die Bewilligungsinhaberin vor deren Umsetzung eine Genehmigung von der Swissmedic einholen.
3Alle übrigen Änderungen des Transplantatprodukts muss die Bewilligungsinhaberin der Swissmedic unverzüglich nach ihrer Umsetzung schriftlich melden.
Art. 34m Bewilligungserweiterungen
Als Bewilligungserweiterung nach Artikel 34l Absatz 1 gilt jede:
a. Erweiterung oder Veränderung der Indikation;
b. Änderung der qualitativen Zusammensetzung der aktiven Substanz;
c. Änderung der Darreichungsform, soweit es sich nicht um eine Änderung nach Artikel 34n Buchstabe d handelt;
d. Änderung des Verabreichungswegs.
Art. 34n Genehmigungspflichtige Änderungen
Als Änderungen nach Artikel 34l Absatz 2 gilt:
a. eine Änderung der Dosierung, Art oder Dauer der Anwendung;
b. eine Änderung der Kontraindikationen, Nebenwirkungen oder Wechselwir- kungen mit anderen Arzneimitteln oder sonstigen Stoffen;
c. eine Änderung der Hilfsstoffe nach Art oder Menge oder der quantitativen Zusammensetzung der aktiven Substanz;
d. eine Änderung der Darreichungsform in eine Darreichungsform, die mit der bewilligten vergleichbar ist;
e. eine Änderung des Herstellungsverfahrens, einschliesslich des Prüfverfah- rens;
f. eine Änderung der Angaben zur Herstellerin;
g. eine Änderung der Angaben über die Entnahme der Gewebe oder Zellen, de- ren Transport und Lagerung oder der für die Entnahme erforderlichen La- boruntersuchungen;
h. eine Änderung der Art der Aufbewahrung oder der Dauer der Haltbarkeit;