Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/18: Verordnungsänderungen aufgrund der Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) 2024/1717 zur Revision des Schengener Grenzkodex (Schengen-Weiterentwicklung) sowie aufgrund einer Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes · 10 Seiten
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Verordnungsänderungen aufgrund der Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) 2024/1717 zur Revision des Schengener Grenzkodex (Schengen-Weiterentwicklung) sowie aufgrund einer Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes
Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens
1 Ausgangslage
Mit den vorgeschlagenen Anpassungen der Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung (VEV; SR 142.204), der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE; SR 142.201), der Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung sowie der Landesverweisung von ausländischen Personen (VVWAL; SR 142.281) und der Verordnung über das Zentrale Migrationsinformationssystem (ZEMIS-Verordnung; SR 142.513) sollen die nötigen Ausführungen auf Verordnungsstufe in Bezug auf die Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) 2024/17171 und die Änderung des AIG (Redaktionelle Anpassungen) vorgenommen werden.
So sollen beispielsweise in der VEV zwei neue Begriffe («grenzüberschreitende Regionen» und «Risikogebiet») definiert sowie Ausnahmen von Einreisebeschränkungen nach Artikel 65a Absatz 1 nAIG und eine Verweigerung von Visa für den kurzfristigen Aufenthalt bei Reisen aus einem Risikogebiet geschaffen werden. Zudem werden das nationale Verfahren bei der Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen und die Sorgfaltspflicht von Luftverkehrsunternehmen bei einer gesundheitlichen Notlage grossen Ausmasses präzisiert. Weiter soll in der VVWAL und in der ZEMIS-Verordnung eine neue Regelung zur Erfassung von statistischen Daten zum Wegweisungsverfahren nach Artikel 64cbisnAIG aufgenommen und der Anhang 1 der ZEMIS-Verordnung angepasst werden. Schliesslich bedarf es verschiedener redaktioneller Anpassungen in den entsprechenden Verordnungen.
2 Vernehmlassungsverfahren
Der Bundesrat hat am 28. Mai 2025 das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, bei den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft und den interessierten Kreisen ein Vernehmlassungsverfahren gestützt auf Artikel 3 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 18. März 2005 über das Vernehmlassungsverfahren (Vernehmlassungsgesetz, VlG; SR 172.061) durchzuführen. Dieses dauerte bis zum 18. September 2025.
Insgesamt sind 38 Eingaben eingegangen. Schriftlich geäussert haben sich 24 Kantone (ausser SZ und ZH), eine politische Partei, der Verband Schweizerischer Einwohnerdienste (VSED) und vier weitere interessierte Kreise. Acht Vernehmlassungsteilnehmende haben ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet (Bundesgericht, Bundesverwaltungsgericht, Schweizerischer Gemeindeverband, Schweizerischer Arbeitgeberverband, Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und- direktoren, Schweizerische Verband für Zivilstandswesen, Verband Schweizerische Arbeitsmarktbehörden, Wirtschaft Arbeit Soziales).
3 Inhalt des Ergebnisberichts und Einsichtnahme
Der Ergebnisbericht weist aus, welche Bestimmungen zustimmend oder ablehnend aufgenommen worden sind und ob Änderungsvorschläge bestehen. Bei Vernehmlassungsteilnehmenden, die die Entwürfe generell akzeptieren, wird davon ausgegangen, dass sie alle Bestimmungen akzeptieren mit Ausnahme derjenigen, die sie ausdrücklich ablehnen. Bei Teilnehmenden, die die Entwürfe generell ablehnen, wird davon ausgegangen, dass sie alle Bestimmungen ablehnen mit Ausnahme derjenigen, die sie ausdrücklich akzeptieren.
11 Verordnung (EU) 2024/1717 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/399 über einen Unionskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen, ABl. L, 2024/1717, 20.6.2024.