Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/18: Verordnungsänderungen aufgrund der Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) 2024/1717 zur Revision des Schengener Grenzkodex (Schengen-Weiterentwicklung) sowie aufgrund einer Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes · 10 Seiten

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Verordnungsänderungen aufgrund der Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) 2024/1717 zur Revision des Schengener Grenzkodex (Schengen-Weiterentwicklung) sowie aufgrund einer Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes

Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens

Änderung der ZEMIS-Verordnung:

FR weist darauf hin, dass das in Art. 64cbisnAIG eingeführte neue Wegweisungsverfahren aufgrund der neuen Datenfelder, die für die Erstellung der Statistiken auszufüllen sind, die neu an die Europäische Kommission übermittelt werden, einen höheren bürokratischen Aufwand für die Kantone mit sich bringen werde und er keine zusätzlichen Ressourcen dafür bereitstellen könne.

4.2 Ablehnung

Änderung der VEV:

Auch AsyLex lehnt diese grundsätzlich ab. So wird gefordert, dass Grenzkontrollen einheitlich durchgeführt werden und folglich in die Kompetenz des Bundes fallen sollen. Auch dürften Einreisebeschränkungen und weitere Massnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit oder aus einem anderen Grund die Menschenrechte insbesondere von asylsuchenden Personen auf keine Weise beeinträchtigen (z.B. Recht auf Asyl, Recht auf rechtliches Gehör) und müssten verhältnismässig sein.

Gemäss AsyLex werde auch das Kindeswohl ungenügend berücksichtigt. Zudem werden insbesondere folgende Bemerkungen zu den einzelnen Bestimmungen gemacht:

Bezüglich der vorgeschlagenen Regelungen zu den Ausnahmen von Einreisebeschränkungen (Art. 10a VE-VEV) fordert AsyLex, dass diese stets eingehend zu prüfen und einzelfallspezifisch zu gewähren seien (Art. 10a VE-VEV). Zudem sollen unbegleitete Minderjährige stets mit der primären Bezugsperson einreisen können, auch wenn diese nicht ein biologisches Elternteil sei (z.B. erwachsene Geschwister).

Ausdrücklich abgelehnt wird die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Schengen-Binnengrenzen der Schweiz, da diese insbesondere der Idee des freien Schengenraumes zuwiderlaufen würde (Art. 30 VE-VEV). Weiter wird die Begrifflichkeit „in dringenden Fällen“ in Absatz 2 Bst. b als unklar erachtet und müsse erläutert werden.

Schliesslich fordert AsyLex, dass in jedem Fall eine Übersetzung der Wegweisungsverfügung in die Muttersprache der wegzuweisenden Person erfolgen solle (zu Art. 31 VE-VEV).

Änderung der VVWAL:

Asylex erachtet es als stossend, dass die Standardformulare bei einer Wegweisung aufgrund der Einreiseeinschränkungen nicht übersetzt werden. Zudem würde den Betroffenen aufgrund ihrer Unkenntnis über die Möglichkeit der Einforderung eines Standardformulars ihr Anspruch auf rechtliches Gehör verweigert.