Vorlage
Vernehmlassung 2025/20: Genehmigung der Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation Nr. 190 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt und Nr. 191 zur Änderung von Normen infolge der Anerkennung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds als grundlegendes Prinzip · 10 Seiten
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Beseitigung von Gewalt und Bel‰stigung in der Arbeitswelt. BBl 2022 1381 ‹bereink. Nr. 190
weist darauf hin, dass die Mitglieder eine grosse Verantwortung daf¸r haben, ein allgemeines Umfeld von Nulltoleranz gegen¸ber Gewalt und Bel‰stigung zu fˆrdern, um die Pr‰vention solcher Verhaltensweisen und Praktiken zu erleichtern, und dass alle Akteure in der Arbeitswelt Gewalt und Bel‰stigung unterlassen, verhindern und dagegen vorgehen m¸ssen,
ist sich bewusst, dass Gewalt und Bel‰stigung in der Arbeitswelt die psychische, physische und sexuelle Gesundheit einer Person, ihre W¸rde sowie ihr famili‰res und soziales Umfeld beeintr‰chtigen,
erkennt an, dass Gewalt und Bel‰stigung auch die Qualit‰t ˆffentlicher und privater Dienstleistungen beeintr‰chtigen und Personen, insbesondere Frauen, daran hindern kˆnnen, in den Arbeitsmarkt einzusteigen, erwerbst‰tig zu bleiben und beruflich voranzukommen,
stellt fest, dass Gewalt und Bel‰stigung mit der Fˆrderung nachhaltiger Unternehmen unvereinbar sind und sich negativ auf die Organisation von Arbeit, die Arbeitsbeziehungen, das Engagement der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, den Ruf von Unternehmen und die Produktivit‰t auswirken,
ist sich bewusst, dass Frauen und M‰dchen unverh‰ltnism‰ssig stark von geschlechtsspezifischer Gewalt und Bel‰stigung betroffen sind, und erkennt an, dass ein inklusiver, integrierter und geschlechterorientierter Ansatz, der die zugrundeliegenden Ursachen und Risikofaktoren angeht, einschliefllich Geschlechterstereotypen, mehrfache und sich ¸berschneidende Formen von Diskriminierung und ungleiche geschlechtsbasierte Machtverh‰ltnisse, f¸r eine Beendigung von Gewalt und Bel‰stigung in der Arbeitswelt unerl‰sslich ist,
stellt fest, dass h‰usliche Gewalt Auswirkungen auf die Besch‰ftigung, die Produktivit‰t und die Gesundheit und Sicherheit haben kann und dass die Regierungen, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverb‰nde und Arbeitsmarktinstitutionen im Rahmen anderer Massnahmen dazu beitragen kˆnnen, die Auswirkungen h‰uslicher Gewalt anzuerkennen, darauf zu reagieren und dagegen vorzugehen,
hat beschlossen, verschiedene Antr‰ge betreffend Gewalt und Bel‰stigung in der Arbeitswelt anzunehmen, die den f¸nften Gegenstand ihrer Tagesordnung bildet, und
dabei bestimmt, dass diese Antr‰ge die Form eines internationalen ‹bereinkommens erhalten sollen.
Die Konferenz nimmt heute, am 21. Juni 2019, das folgende ‹bereinkommen an, das als ‹bereinkommen Gewalt und Bel‰stigung, 2019, bezeichnet wird.
Teil I Begriffsbestimmungen
Art. 1
1. Im Sinne dieses ‹bereinkommens: