Erläuternder Bericht EnV

Vernehmlassung 2025/24: Verordnungsänderungen im Bereich des Bundesamts für Energie mit Bundesratsbeschluss im November 2025 · 7 Seiten

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Erläuternder Bericht zur Revision vom November 2025 der Energieverordnung

2. Verfügbare Potenziale (Gesamtproduktion und Produktion im Winterhalbjahr) und vergangener Zubau der einzelnen Technologien

3. Förderkosten

Die gesamte Stromproduktion aus nEE betrug 2023 6,8 TWh2. Wenn dieser Wert bis 2035 linear auf 35 TWh steigen soll, ist ein jährlicher Zubau von 2,35 TWh nötig, 2030 müssten 23 TWh Elektrizität aus nEE erzeugt werden. Dieser Wert wird dementsprechend als gesamthaftes Ziel für die nEE vom Bundesrat festgelegt.

In Bezug auf die Ziele für einzelne Technologien ist zu berücksichtigen, dass der Zubau der nEE in den letzten Jahren insbesondere von der Photovoltaik getragen wurde. Ihr Beitrag versechsfachte sich von 0,8 TWh im Jahr 2014 auf 4,6 TWh im Jahr 2023. Der Beitrag der anderen Technologien wuchs im gleichen Zeitraum lediglich von 1,8 auf 2,2 TWh (bzw. auf 2 TWh ohne Windenergie). In den nächsten Jahren ist bei gleichbleibender Nutzungsverteilung der Ausgangsstoffe mit geringen Steigerungen bei Strom aus Biomasse (aus Holzkraftwerken, Biogasanlagen und Kehrrichtverbrennungsanlagen) zu rechnen. Grössere Steigerungsraten können durch eine Änderung der Nutzung der Ausgangsstoffe erreicht werden (zum Beispiel Vergärung statt Kompostierung von Grüngut oder weniger Einsatz von Holz zu reinen Heizzwecken). Dies zeichnet sich allerdings im Moment noch nicht ab und wird in absoluten Zahlen den gesamten Strommix auch nicht grundsätzlich verändern. Zudem weisen diese Technologien vergleichsweise hohe Förderkosten auf3. Die Geothermie hat zwar theoretisch ein Potenzial von etwa 4 TWh, der technologische Durchbruch steht in der Schweiz allerdings noch aus und die zukünftigen Kosten sind bislang mit grosser Unsicherheit behaftet. Wegweisende Demonstrationsprojekte in der Schweiz und im Ausland befinden sich momentan in der Realisierung, werden aber frühestens für die eingangs erwähnte Überarbeitung der Energieperspektiven 2025-2027 Erkenntnisse liefern können. Für die letztgenannten Technologien werden deswegen keine spezifischen Ziele für das Jahr 2030 festgelegt und es wird für die weiteren Betrachtungen mit einem jährlichen Beitrag von 2 TWh gerechnet, entsprechend dem Beitrag, welche für sie zusammengenommen in den letzten 5 Jahren je zu beobachten war.

Im Hinblick auf die Windenergie lässt sich festhalten, dass sie technologisch grosse Vorteile für die Schweizer Stromversorgung aufweist. Die Technologie ist erprobt und liefert in den Nachbarländern der Schweiz substanzielle Beiträge zur (Winter-)Stromversorgung. So wurden zum Beispiel in Österreich 2023 9 TWh Elektrizität aus Windenergie erzeugt (in der Schweiz 0,2 TWh), davon zwei Drittel im Winterhalbjahr. Auch in der Schweiz ist ein bedeutendes Potenzial von 30 TWh4 (davon 20 TWh im Winter) für die Stromproduktion aus Windenergie vorhanden und die Förderkosten sind vergleichsweise gering. Für die Ausnutzung dieses Potenzials sind die Bewilligungsverfahren allerdings entscheidend. Widerstände in der Schweiz haben den grundsätzlich energiewirtschaftlich sinnvollen Ausbau der Windenergie im Vergleich zu den Nachbarländern stark gebremst. In keinem Nachbarsland ist die Mitsprache der Bevölkerung so stark ausgebaut wie in der Schweiz – und die damit einhergehenden vielen Einsprachemöglichkeiten. Um die Verfahren zu beschleunigen, sind die Kantone in der letzten Zeit vermehrt ihrer Pflicht gemäss Art. 10 EnG nachgekommen, Gebiete für die Nutzung der Windenergie festzulegen. Die Gebietsausscheidung ist der erste wichtige Schritt, um den Betreibenden Planungssicherheit zu gewährleisten. Mit einer Festlegung eines Windenergieziels sendet der Bundesrat ein wichtiges Signal an die Kantone, die Richtplanung rasch voranzutreiben. Zudem plant der Bund die entsprechenden Bewilligungsverfahren zu beschleunigen5. Flankierend zu diesen Massnahmen setzt der Bundesrat für die Jahresproduktion aus Windenergie ein Ziel von 2,3 TWh im Jahr 2030 fest, was eine Winterstrommenge von 1,5 TWh entspricht. Dies auch vor dem Hintergrund, dass der Ausbau der alpinen Solaranlagen hinter den Erwartungen zurückbleibt. Damit soll den Projektanten signalisiert werden, die aktuell 24 Projekte mit 0,9 TWh Produktion, die sich in Bewilligungsverfahren befinden, sowie die 42 Projekte

2 Teilstatistiken

3 SR 730.03 - Verordnung vom 1. November 2017 über... | Fedlex

4 Neue Studie: Das Windenergiepotenzial in der Schweiz ist viel höher als bisher angenommen

5 23.051 | Energiegesetz. Änderung (Beschleunigungserlass) | Geschäft | Das Schweizer Parlament