Erläuternder Bericht EnV

Vernehmlassung 2025/24: Verordnungsänderungen im Bereich des Bundesamts für Energie mit Bundesratsbeschluss im November 2025 · 7 Seiten

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Erläuternder Bericht zur Revision vom November 2025 der Energieverordnung

Die Änderung bei der Entschädigung für Sanierungsmassnahmen bei Wasserkraftanlagen hat in der Schweiz keine negativen Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft. Die Sanierungspflicht von Wasserkraftanlagen und die dafür zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel bleiben unverändert. Bei Grenzwasserkraftanlagen richtet sich die Anordnung und Finanzierung des ausländischen Hoheitsanteils nach dem Recht des Nachbarstaates, soweit keine anderslautende zwischenstaatliche Vereinbarung besteht.

5. Verhältnis zum europäischen Recht

Die Änderung bei der Entschädigung für Sanierungsmassnahmen bei Wasserkraftanlagen ist konform mit dem europäischen Recht.

6. Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz

Die Änderung bei der Entschädigung für Sanierungsmassnahmen bei Wasserkraftanlagen ist konform mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz, insbesondere mit den Verpflichtungen der Schweiz im Rahmen des Übereinkommens zum Schutz des Rheins (SR 0.814.284).