Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/27: Abgabe auf der Fahrleistung von Elektrofahrzeugen / Steuer auf dem Ladestrom für Elektrofahrzeuge · 158 Seiten

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Begriff Beschreibung

Das IVZ ist eine relationale Datenbank und beinhaltet alle verkehrszulassungsrelevanten Daten (insbesondere Fahrzeuge und Fahrzeughalter/innen), was den Austausch zwischen den angeschlossenen Systemen ermöglicht, z.B. bei einem Kantonswechsel.

Ladeanlage Eine Ladeanlage beinhaltet mehrere Ladestationen und idealerweise

ein dazugehöriges Lastmanagementsystem.

Ladebetriebsart (Mode) Beschreibt die Art der Verbindung zwischen Elektrofahrzeug und

Stromnetz. Jede Ladebetriebsart weist spezifische Eigenschaften bezüglich der elektrischen Komponenten, der Kommunikationskomponenten und der Sicherheitskomponenten auf.

Ladeinfrastruktur Diese beinhaltet eine Ladestation oder Ladeanlage sowie die dazuge-

hörenden Installationen, Überstromunterbrecher, Mess- und Steuerleitungen, Lastmanagement, etc.

Ladepunkt Einrichtung zum Aufladen von Elektrofahrzeugen, an der zur selben

Zeit ein einziges Elektrofahrzeug aufgeladen werden kann

Ladestation Einrichtung zum Aufladen von Elektrofahrzeugen. Eine Ladestation

kann einen oder mehrere Ladepunkte beinhalten

Lastabwurf Ein Mechanismus, der bei Überlastung des Stromnetzes automatisch

Verbraucher vom Netz trennt, um die Netzstabilität zu gewährleisten

Lastwagen (LKW) Schwere Nutzfahrzeuge für den Sachentransport mit einem zulässi-

gen Gesamtgewicht ab 3,5 Tonnen

Leichte Nutzfahrzeuge Leichte Motorwagen zum Sachentransport (Art. 11 Abs. 2 Bst. e VTS, (LNF) Lieferwagen) mit einem Gesamtgewicht von höchstens 3,5 Tonnen

Lokale Elektrizitätsgemein- In LEG erzeugen Teilnehmende (private Haushalte sowie Unternehschaft (LEG) men) Energie, teilen sie untereinander und verbrauchen sie vor Ort.

Im Gegensatz zu ZEV geht eine LEG über Grundstücksgrenzen hinaus. Eine LEG ist auf eine Gemeinde begrenzt; alle Teilnehmende müssen Kunden desselben VNB sein.

Motorisierter Individualver- Personenverkehr mit Motorfahrzeugen für den Personentransport kehr (MIV)

Netzanschlussnehmer Eigentümer/Betreiber der Ladestation/Betriebsinhaber oder Gebäude-

eigentümer. Er muss die Ladestation durch einen konzessionierten Elektroinstallateur einbauen und melden lassen. Zudem ist er für die intakte und vorschriftsgemässe vorgelagerte Hausinstallation verantwortlich.

Notladekabel Ein ICCB-Ladekabel, auch als Notladekabel bezeichnet, dient dazu,

ein Elektroauto im Notfall an einer haushaltsüblichen Steckkose laden zu können. Kabel mit welchem an einer Steckdose mit 230 V geladen werden kann. Es wird bei den meisten Fahrzeugen mitgeliefert und sollte nur an von Elektrikern geprüften Installation (Steckdose, Zuleitung zur Steckdose, Absicherung) verwendet werden, um eine Beschädigung der Installation zu vermeiden.

On Board Unit (OBU) Ein im Fahrzeug installiertes elektronisches Gerät zur Erfassung von

Daten

On-Board-Diagnose (OBD) Diagnoseschnittstelle zum Auslesen von Fahrzeugdaten. Während

der Fahrt werden alle abgasbeeinflussenden Systeme überwacht.

Siehe On-Board-Diagnose – Wikipedia