Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/34: Entwurf zur Flugpassagierdatenverordnung und Änderung weitere Verordnungen · 8 Seiten

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1 Gegenstand der Vernehmlassung

Bei der Buchung eines Flugtickets werden verschiedene Daten von den Passagierinnen und Passagieren erhoben. Der Flugpassagierdatensatz, international bekannt als Passenger Name Record (PNR), enthält neben dem Namen und der Anschrift einer Flugpassagierin oder eines Flugpassagiers auch Angaben zum Gepäck und zu den Zahlungsmodalitäten.

Viele Staaten haben das Potential von PNR erkannt und nutzen die Daten seit Jahren als wichtiges Instrument zur Bekämpfung von Terrorismus und anderer schwerer Straftaten. Ab 2027 wird auch die Schweiz PNR nutzen. Das Flugpassagierdatengesetz vom 21. März 20251 (FPG) bildet die nötige gesetzliche Grundlage dazu. Für die Umsetzung des Gesetzes zuständig wird die bei fedpol aufzubauende «Passanger Name Unit» (kurz «PIU») sein. Sie wird sich je hälftig aus Mitarbeitenden des Bundes und der Kantone zusammensetzen.

Gegenstand der Vernehmlassung ist der Vorentwurf der Flugpassagierdatenverordnung (VE-VFPG). Die Verordnung führt die gesetzlichen Bestimmungen näher aus. Mit Erlass der VFPG müssen auch acht Verordnungen zu verschiedenen Informationssystemen des Bundes angepasst werden. Mit diesen Anpassungen erhält die PIU die für die Umsetzung von Artikel 6 des FPG nötigen Zugriffsrechte.

2 Ablauf des Vernehmlassungsverfahrens

Mit Entscheid vom 8. Oktober 2025 hat der Bundesrat das EJPD ermächtigt, zum VE-VFPG und den acht Verordnungen, die geändert werden müssen, eine Vernehmlassung durchzuführen.

Angeschrieben worden sind 69 Adressaten. Eine Zustellung der Vernehmlassungsunterlagen verlangte zusätzlich die Sicherheitskommission des Nationalrates.

Die Vernehmlassungsfrist endete am 22. Januar 2026. Eingetroffen sind 34 Rückmeldungen.

Explizit Stellung zum Vorentwurf genommen haben 26 Teilnehmende.

21 (BE, LU, UR, SZ, NW, GL, FR, SO, BS, BL, Kantone SH, AR, AI, SG, AG, TG, TI, VD, VS, NE, GE) Parteien 2 (SVP; GRÜNE) Gesamtschweizerische Dachverbände der

1 (SGV) Gemeinden, Städte und der Wirtschaft Weitere interessierte Organisationen und

2 (AEROSUISSE, SWISS) Institutionen

8 (3 Kantone: OW, GR, ZG; KKJPD; BGer; Expliziter Verzicht auf eine Stellungnahme BStGer; BVGer; BA)

1 BBl 2025 1097