Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/34: Entwurf zur Flugpassagierdatenverordnung und Änderung weitere Verordnungen · 8 Seiten
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Der vorliegende Bericht fasst die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zusammen. Er weist aus, welche Bestimmungen positiv oder negativ aufgenommen und zu welchen Bestimmungen Änderungsvorschläge eingebracht worden sind. Bei Vernehmlassungsteilnehmenden (nachfolgend: Teilnehmende), die - ohne explizite Zustimmung oder Ablehnung der Vorlage - lediglich zu einzelnen Bestimmungen des VE-FPG Stellung genommen haben, wird davon ausgegangen, dass sie den Vorentwurf grundsätzlich akzeptieren und ihre Kritik und Anpassungswünsche sich auf diejenigen Bestimmungen beschränken, die ausdrücklich genannt worden sind.
Die detaillierten Begründungen der Teilnehmenden finden sich in deren Stellungnahmen, die wie folgt abrufbar sind:
www.fedlex.ch > Vernehmlassungen > Abgeschlossene Vernehmlassungen > 2025 > 2025/34
3 Überblick
18 Kantone äussern sich positiv zum Vernehmlassungsgegenstand. Auch die restlichen drei Kantone (VD, NE, GL), die sich zur Vorlage äusseren, befürworten sie, weisen jedoch auf die personelle und finanzielle Herausforderung hin, welche die Entsendung von kantonalen Mitarbeitenden in die PIU (vgl. Art. 28 FPG) insbesondere für kleine Kantone darstelle. Als einziger Kanton wünscht Neuenburg, dass die Entsendung nicht lediglich zwischen Bundesrat und den Kantonen, sondern zusätzlich auf Verordnungsebene geregelt werden solle.
SVP, SGV, SWISS und AEROSUISSE setzen sich in ihren Stellungnahmen für die im Inland ansässigen Luftverkehrsunternehmen ein. Diese sollen durch die Regulierung keine Wettbewerbsnachteile erfahren. Die SVP betont, dass die ICAO-Standards ohne Swiss Finish übernommen werden sollen, so insbesondere bei den Datenformaten und bei der Push-Methode. SGV, SWISS und AEROSUISSE wünschen eine pragmatische und nicht «politisierte» Umsetzung insbesondere des vom Parlament geänderte Artikel 2 Absatz 2 FPG. Um allfälligen Verzögerungen bei der Umsetzung dieser Bestimmung entgegenwirken zu können, verlangt AEROSUISSE, die übergangsweise Genehmigung der Datenbekanntgabe durch das BAZL fortzuführen.
SGV, SWISS und AEROSUISSE verlangen eine Streichung von Artikel 3 Absatz 2. Zusammen mit der SVP setzen sie sich zudem für einen vollständigen Verzicht auf Artikel 5 VFPG ein, da die Bestätigung der Kenntnisnahme für die Luftverkehrsunternehmen einen zusätzlichen Bearbeitungsschritt darstelle. Ausserdem verlangen SWISS und AEROSUISSE, dass gemäss Artikel 9 auch für jeden Staat die Behörde (ausländische PIU) auszuweisen sei, denen die Luftverkehrsunternehmen die Flugpassagierdaten bekanntgeben müssen.
Die GRÜNEN verlangen diskriminierungsfreie Risikoprofile und Beobachtungslisten, was indes bereits mit dem FPG gewährleistet ist. Zudem fordern sie, den gesetzlichen Spielraum auf Verordnungsstufe grundsätzlich zum besseren Schutz der Grundrechte zu nutzen. Da sie das Gesetz kritisieren, lehnen sie auch den Verordnungsentwurf ab.