Flugpassagierdatenverordnung
Vernehmlassung 2025/34: Entwurf zur Flugpassagierdatenverordnung und Änderung weitere Verordnungen · 6 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 1Fedlex · Vorlage
«$$e-seal» «$$QrCode»
Verordnung über die Bearbeitung von Flugpassagierdaten zur Bekämpfung von terroristischen und anderen schweren Straftaten
(Flugpassagierdatenverordnung, VFPG)
vom …
Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf die Artikel 2 Absatz 4, 7 Absatz 4, 15 Absatz 2 sowie auf Artikel 33 des Flugpassagierdatengesetzes vom 21. März 20251 (FPG),
verordnet:
1. Abschnitt: Rechte und Pflichten der Luftverkehrsunternehmen
Art. 1 Formate der Übermittlung
1Die Luftverkehrsunternehmen müssen die Flugpassagierdaten in einem der folgenden Formate übermitteln (Push-Methode):
a. EDIFACT PNRGOV: Version 11.1 oder neuer;
b. XML PNRGOV: Version 13.1 oder neuer.
2Sie müssen die Daten nach Artikel 92a Absatz 3 des Ausländer- und Integrationsgesetzes vom 16. Dezember 20052 (API-Daten, Anh. 1 Ziff. 18 FPG) im Format EDIFACT PAXLST, Version 05B oder neuer, übermitteln, es sei denn, diese Daten werden zusammen mit den Daten nach Absatz 1 übermittelt.
3Luftverkehrsunternehmen, die Flüge nicht nach einem öffentlichen Flugplan durchführen und auch nicht über die Infrastruktur zur Übermittlung der Daten in den Formaten nach den Absätzen 1 und 2 verfügen, müssen mit der PIU ein geeignetes Format vereinbaren.
1SR…..
2 SR 142.20
2023-... «%ASFF_YYYY_ID»