Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/34: Entwurf zur Flugpassagierdatenverordnung und Änderung weitere Verordnungen · 8 Seiten

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4 Ergebnisse im Einzelnen

Nachstehend finden sich lediglich jene Artikel, zu denen sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer explizit geäussert haben.

Art. 3 Zeitpunkt der Übermittlung

Der SGV, AEROSUISSE und SWISS verlangen wegen befürchteten Mehraufwands für die Luftverkehrsunternehmen die ersatzlose Streichung von Absatz 2. Gemäss dieser Bestimmung sollen die API-Daten der PIU spätestens mit der dritten Übermittlung bekanntgegeben werden. Die SVP betont, dass die ICAO-Standards namentlich bei der PUSH-Methode umzusetzen seien.

Art. 5 Information der Flugpassagierinnen und Flugpassagiere

Der SVP, SGV, AEROSUISSE und SWISS verlangen die ersatzlose Streichung von Artikel 5. Aus Sicht der SVP sind die Regelungen für die betroffenen Luftverkehrsunternehmen so unbürokratisch und kosteneffizient wie möglich zu gestalten. Der SGV sieht in der Pflicht, bei den Passagierinnen und Passagieren eine Bestätigung der Kenntnisnahme einzuholen, einen erheblichen administrativen Mehraufwand für die Luftverkehrsunternehmen, dem kein erkennbarer Mehrwert gegenübersteht. Gemäss SWISS und AEROSUISSE wäre dieser Bestätigungsschritt praktisch nicht umsetzbar und würde einen erheblichen Wettbewerbsnachteil gegenüber ausländischen Fluggesellschaften bedeuten.

Art. 9

SWISS und AEROSUISSE wünschen eine Ergänzung von Artikel 9. Absatz 1 sei mit dem folgenden Satz zu ergänzen: «Die Liste enthält die Namen der zuständigen Stelle pro Staat.»

Der SGV fordert eine Länderliste nach pragmatischen und nicht nach politischen Gesichtspunkten. Ähnlich argumentiert AEROSUISSE. Verzögere sich der Prozess, könnten die Luftverkehrsunternehmen ihre gesetzlichen Pflichten nicht erfüllen. Die Möglichkeit einer übergangsweisen Genehmigung der Datenbekanntgabe durch das BAZL müsse auch künftig bestehen.

Weitere Stellungnahmen zu einzelnen Artikeln des VE-VFPG sind nicht eingegangen.

5 Stellungnahme zu den beantragten Verordnungsänderungen

Zu den beantragten Verordnungsänderungen äusserte sich keine Stellungnahme.