Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/39: Änderungsprotokoll zum Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten · 49 Seiten

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Kryptowerte) zusammen mit einer Empfehlung verabschiedet. In der Schweiz wird der AIA (sowohl für Finanzkonten als auch für Kryptowerte) national über Umsetzungsgesetze umgesetzt, namentlich das Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAG)4 und die Verordnung über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAV)5. Am 19. Februar 20256 hat der Bundesrat die Botschaft zur Genehmigung des Addendums zur AIA-Vereinbarung Finanzkonten und der AIA-Vereinbarung Kryptowerte sowie zur Änderung des Bundesgesetzes über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen verabschiedet. Die Vorlage wurde von der Bundesversammlung in der Schlussabstimmung vom 26. September 2025 genehmigt.

1.1.1.2 Umsetzung des AIA über Finanzkonten mit der EU

Ausser über die AIA-Vereinbarung Finanzkonten kann der AIA auch über ein bilaterales Abkommen umgesetzt werden. Dies ist der Weg, der 2015 mit der EU gewählt wurde. Das Abkommen vom 26. Oktober 20047 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über Regelungen, die den in der Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen festgelegten Regelungen gleichwertig sind (Zinsbesteuerungsabkommen), wurde mit dem Änderungsprotokoll vom 27. Mai 20158 zu dem Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über Regelungen, die den in der Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen festgelegten Regelungen gleichwertig sind, geändert. Es wurde umbenannt in «Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten zur Förderung der Steuerehrlichkeit» (AIA-Abkommen CH-EU)9 und hat den AIA über Finanzkonten zwischen den Vertragsparteien eingeführt und damit diesen AIA mit der EU umgesetzt. Das AIA-Abkommen CH-EU enthält neben den Bestimmungen über den AIA auch eine Bestimmung, welche vorsieht, dass Zahlungen von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen in der Schweiz und in einem EU-Mitgliedstaat unter gewissen Voraussetzungen von der Quellensteuer befreit sind (Art. 9). Diese Bestimmung stammt aus dem Zinsbesteuerungsabkommen.

4 SR 653.1

5 SR 653.11

6BBl 2023 883

7AS 2005 2571

8AS 2016 5003

9 SR 0.641.926.81