Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/39: Änderungsprotokoll zum Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten · 49 Seiten
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Amtshilfe bei der Einziehung von Steuerforderungen wäre daher ein zusätzliches Instrument, um die Umsetzung dieser Revisionen zu verbessern und Lücken im Bereich des Steuerbezugs zu schliessen.
1.1.2.3 Forderung von Seiten der EU
Das Schweizer Verhandlungsmandat (verabschiedet im Oktober 2023) zur Revision des AIA-Abkommens CH-EU enthielt nur die Aktualisierung des AIA an den internationalen Standard. Das Verhandlungsmandat auf Seiten der EU wurde demgegenüber erst im Mai 2024 verabschiedet und enthielt das neue Element der Einführung der Amtshilfe für die Einziehung von Steuerforderungen zwischen der Schweiz und der EU als Bedingung für die Revision des AIA-Abkommens CH-EU. Die EU verknüpfte die Vereinbarung der Amtshilfe für die Einziehung von Steuerforderungen direkt mit dem Weiterbestehen des für die Schweiz wichtigen Art. 9 AIA-Abkommen CH-EU (Quellensteuerbefreiung für Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen).
1.1.2.4 Terminologie (betrifft nur die deutsche Fassung)
Im Änderungsprotokoll wird in der deutschen Fassung der Begriff «Beitreibung» verwendet, da dieser international im deutschsprachigen Raum am gebräuchlichsten ist. Er ist mit den in der Schweiz häufiger verwendeten Begriffen «Betreibung», «Vollstreckung», «Inkasso» oder auch «Einziehung» gleichzusetzen. Damit die Terminologie des Änderungsprotokolls mit diesem Bericht übereinstimmt, werden nachfolgend im Zusammenhang mit dem Änderungsprotokoll hauptsächlich die Begriffe «Amtshilfe bei der Beitreibung von Steuerforderungen» oder «Beitreibungsamtshilfe» verwendet, ansonsten beispielsweise aber auch «Vollstreckungshilfe», «Amtshilfe bei der Einziehung von Steuerforderungen» und «Einziehungsamtshilfe».
In der französischen und italienischen Fassung wird jeweils einheitlich « assistance au recouvrement » und «assistenza in materia di recupero» verwendet.
1.1.2.5 Zeitplan
In Bezug auf die Amtshilfe für die Einziehung von Steuerforderungen gibt es keine internationalen zeitlichen Vorgaben. Insofern wurde im Änderungsprotokoll für die materiellen Bestimmungen der Amtshilfe bei der Einziehung von Steuerforderungen auch keine vorläufige Anwendung dieser Bestimmungen vorgesehen (vgl. dazu auch unten Ziff. 3.1).
1.1.3 Datenschutz
In den Jahren nach dem Inkrafttreten des AIA-Abkommens CH-EU im Jahr 2017 haben die Vertragsparteien bedeutende Änderungen an ihrem jeweiligen Datenschutzrecht