Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/4: Bundesgesetz über die Förderung des Ausbaus von Breitbandinfrastrukturen (Breitbandfördergesetz, BBFG) · 64 Seiten
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Projektbasis eine Voraussetzung für den Anteil des Bundes sein. Die Mittel des Bundes sollen mit einer befristeten Spezialfinanzierung aus zweckgebundenen, jährlich abgegrenzten, Einnahmen aus Konzessionsgebühren für Mobilfunkkonzessionen für die Jahre ab 2029 bis maximal 375 Mio. Franken (inkl. Administrativkosten) gedeckt werden. Die gesetzlich geregelten Mindestgebühren für die Frequenznutzungsrechte der Ende 2028 auslaufenden Konzessionen betragen pro Jahr rund 36 Millionen Franken; die Mindestgebühren der 2034 auslaufenden Konzessionen betragen rund 11 Millionen Franken. Werden während der Dauer der Zweckbindung mehr Gebühren erzielt als die erforderlichen 375 Mio. Franken, bleiben diese in der Bundeskasse.
Die Gewährung von Förderbeiträgen wird vom Bund gesteuert und projektbezogen entschieden. Gesuchstellerinnen und Finanzhilfeempfängerinnen sind die Gemeinden. Die Prüfung eines Fördergesuches obliegt dem jeweiligen Kanton. Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) entscheidet auf dieser Grundlage über die Gesuche und kontrolliert unter Mitwirkung des Kantons die Durchführung des geförderten Projektes.
1.2.2 Geprüfte und verworfene Alternativen
a) Keine Förderung
Ohne staatliche Intervention werden in der Schweiz nicht überall moderne, leistungsfähige und zuverlässige Breitbandnetze ausgebaut werden. Schätzungsweise 470'000 beziehungsweise 19 Prozent der Gebäude oder 10 Prozent der Wohnungen und Geschäfte (650'000 Nutzungseinheiten) werden infolge fehlender Rentabilität nicht mit modernen Leitungen ausgebaut.10 Durch die Abschaltung der Kupfernetze werden sie nicht mehr über eine Telekommunikationsleitung, sondern nur noch über Funk- oder Satellitendienste angebunden sein. Eine leitungsgebundene Erschliessung ist jedoch vorteilhaft, da im Vergleich zu Funk- und Satellitentechnologien hohe Übertragungsraten garantiert werden können und die Zuverlässigkeit höher ist. Der Ausbau von Leitungen stösst zudem auf weniger Widerstand als der Ausbau von Funkmasten. Auch kann bei geförderten leitungsgebundenen Anschlüssen der Wettbewerb wirksam gefördert werden und die Energieeffizienz ist sehr gut. Dünn besiedelte Gebiete und Randregionen riskieren bei der Digitalisierung abgehängt und bei der Ansiedlung von Unternehmen und Wohnbevölkerung benachteiligt zu werden. Dies kann negative Auswirkungen auf die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz sowie auf den inneren Zusammenhalt des Landes haben.
b) Förderung mit mehr als 730 Millionen Franken: 100% oder 99% Leitungen
Mit Fördermitteln von mehr als den vorgesehenen maximal 730 Millionen Franken (je hälftig getragen durch den Bund und die betroffenen Kantone) könnte eine höhere Abdeckung mit Leitungen mit 1 Gbit/s erreicht werden. Bei rund 90 Prozent aller Nutzungseinheiten kann mit einer eigenwirtschaftlichen Erschliessung durch die Marktteilnehmer gerechnet werden.11 Für den Ausbau der restlichen 10 Prozent der Nutzungseinheiten sind aufgrund fehlender Rentabilität staatliche Zuschüsse nötig. Damit die gesamte Schweiz mit Leitungen mit 1 Gbit/s erschlossen würde, müssten staatliche Investitionszuschüsse von schätzungsweise bis zu knapp 1,4 Milliarden Franken geleistet werden. Mit Fördermitteln von schätzungsweise rund 950 Millionen Franken
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