Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/4: Bundesgesetz über die Förderung des Ausbaus von Breitbandinfrastrukturen (Breitbandfördergesetz, BBFG) · 64 Seiten
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könnte eine Erschliessung der Schweiz mit Leitungen mit 1 Gbit/s für 99 Prozent der Nutzungseinheiten erreicht werden.
Bei einem Ausbauziel mit einem Förderbedarf von mehr als 730 Millionen Franken müssten Bund und Kantone mehr Mittel zur Verfügung stellen oder es müssten weitere Finanzierungsquellen vorgesehen werden. Eine Erhöhung der Bundesmittel kommt aufgrund der angespannten finanziellen Lage des Bundes für den Bundesrat nicht in Betracht. Eine Erhöhung des Anteils an der Finanzierung durch die Kantone oder eine Einführung einer Abgabe für die Fernmeldebranche wird im Folgenden in einer separaten verworfenen Option behandelt.
c) Förderung mit weniger als 730 Millionen Franken
Mit Fördermitteln von weniger als 730 Millionen Franken (Bund und Kanton zusammen) müsste eine tiefere Abdeckung mit Leitungen mit 1 Gbit/s in Kauf genommen werden (weniger als 97%); zusätzliche Wohnungen müssten sich mit weniger zuverlässigen und weniger leistungsfähigen Funktechnologien begnügen. Das Ziel der Gigabitstrategie würde verfehlt.
d) Mitfinanzierung durch betroffene Kantone
Die Beteiligung des betroffenen Gemeinwesens ist vorgesehen, um die finanzielle Last auch auf die diejenigen Kantone und allenfalls Gemeinden zu verteilen, deren Einwohnerinnen und Einwohner direkt von der Förderung profitieren. Ob der kantonale Anteil schliesslich vom Kanton, von der ausbauenden Gemeinde oder anteilig von beiden getragen wird, ist Sache des jeweiligen Kantons. Allerdings werden dadurch insbesondere jene Kantone und Gemeinden belastet, die bereits bei anderen Infrastrukturen vergleichsweise hohe Lasten zu tragen haben. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass die Förderung des Ausbaus von gigabitfähigen Fernmeldenetzen in gewissem Umfang indirekt der gesamten Schweiz zugutekommt. Vor diesem Hintergrund wurde eine hälftige Finanzierung der Investitionslücke der geförderten Projekte durch den Bund vorgesehen und eine höhere oder tiefere Beteiligung der betroffenen Kantone bzw. Gemeinden verworfen.
e) Mitfinanzierung durch Fernmeldedienstanbieterinnen (Branchenabgabe)
Die Erhebung von Abgaben bei Fernmeldedienstanbieterinnen zur Finanzierung des Förderprogramms könnte zu Wettbewerbsverzerrungen führen und sich nachteilig auf die Endkundenpreise für Fernmeldedienste auswirken. Anstatt in rentable Projekte müssten die privaten Mittel in unrentable Projekte fliessen. Die Kosten durch die Abgabe und der Nutzen des Programms würden unausweichlich ungleich auf die Marktakteure verteilt. Eine Abgabe von Fernmeldedienstanbieterinnen soll deshalb nicht vorgesehen werden. Die Belastung der Fernmeldebranche ist bereits hoch, da sie Kosten für die Erfüllung von Bundesaufgaben im Fernmeldebereich selbst trägt12 und namhafte Konzessionsgebühren für die Mobilfunkkonzessionen an den Bund leistet. Durch die zweckgebundene Verwendung der Konzessionsgebühren für Mobilfunkkonzessionen, welche zur Deckung der erforderlichen Bundesmittel ausreichen sollten, wird zudem der Förderbeitrag des Bundes indirekt durch die Branche finanziert. Das Förder-
12 Bspw. für die verschiedenen Grundversorgungsdienste, für die Zustellung und Abwicklung von Notrufen oder künftig für den Schutz der Mobilfunknetze vor Stromausfällen in besonderen oder ausserordentlichen Lagen.