Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/45: Änderung der Eigenmittelverordnung (Umsetzung der Massnahmen aus dem Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität und dem Bericht der parlamentarischen Untersuchungskommission) · 50 Seiten
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Erläuternder Bericht zur Änderung der Eigenmittelverordnung – Umsetzung der Massnahmen aus dem Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität und dem Bericht der parlamentarischen Untersuchungskommission
Übernahme der ganzen Bank stellt die Unsicherheit bei diesen Schätzungen ein potenzielles Hindernis dar. Der Bund musste bei der Übernahme der Credit Suisse eine weitreichende Verlustgarantie für gewisse solcher Positionen abgeben, für den Fall, dass die Verluste auf diesen Positionen 5 Milliarden CHF übersteigen sollten. Die UBS nahm nach der Übernahme Wertanpassungen im Umfang von insgesamt 4,8 Milliarden USD auf Fair-Value-Positionen der Credit Suisse vor, wobei nicht alle diese Positionen auch von der Verlustgarantie gedeckt waren.10 Auf die abgegebene Verlustgarantie hat die UBS im August 2023 verzichtet, nachdem die UBS Gelegenheit hatte, die entsprechenden Bilanzpositionen der Credit Suisse vertieft zu prüfen.
In der Krise der Credit Suisse stellten sich auch bezüglich der Bewertung und Werthaltigkeit von Software in der Bankbilanz zentrale Fragen. Die bilanzierte Software11 für einen Geschäftsbereich, aus dem die Bank aussteigen will, verliert unter Umständen stark an Wert. Falls die Bank einen Geschäftsbereich unter Zeitdruck verkaufen muss, kann sie zwar auch für die bilanzierte Software einen Preis verlangen, wobei aber höchst unsicher ist, wieviel sie erhalten wird, da die Software für den Käufer nicht relevant oder redundant sein kann. In Bezug auf die regulatorische Behandlung von Software sind die von der Bank angewendeten Rechnungslegungsvorschriften ausschlaggebend. Software wird unter den International Financial Reporting Standards (IFRS) oft als immaterieller Vermögenswert klassifiziert. Verbucht eine Bank Software als immateriellen Vermögenswert, muss die Software regulatorisch gemäss Basler Mindeststandard12 zu 100 Prozent vom harten Kernkapital abgezogen werden. Software kann aufgrund der für eine Bank geltenden Rechnungslegungsvorschriften (US-GAAP oder Rechnungslegungsvorordnung-FINMA) auch als Sachanlage behandelt werden. Für Sachanlagen sieht der Basler Mindeststandard13 eine Risikogewichtung von 100 Prozent vor. Dadurch benötigt eine Bank, die die entsprechenden Rechnungslegungsvorschriften anwendet, deutlich weniger Eigenmittel als eine Bank, bei der Software zu 100 Prozent vom harten Kernkapital abgezogen werden muss. Unterschiedliche regulatorische Eigenmittelanforderungen für Software, die von der Einschätzung gemäss den angewendeten Rechnungslegungsvorschriften abhängen, sind nicht sinnvoll.
Bei latenten Steueransprüchen (Deferred Tax Assets, DTA) handelt es sich um Vermögenswerte eines Unternehmens in Form von Ansprüchen an die Steuerbehörden. Diese Ansprüche können realisiert werden, in dem diese mit den Steuerforderungen auf künftigen Gewinnen verrechnet werden. Beispiele sind DTA aus Verlustvorträgen, wenn diese Verlustvorträge mit zukünftigen Gewinnen für die Bestimmung der Gewinnsteuer verrechnet werden können. Oder es handelt sich um DTA aus zeitlichen Differenzen, bei denen die Steuerbilanz eine unterschiedliche Verbuchung oder Abschreibung eines Vermögenswertes verlangt als die Handelsbilanz. Auch in diesem Fall kann dieser Steueranspruch mit einer künftigen Steuerforderung aufgrund der Gewinnsteuer verrechnet werden. In allen Fällen ist die Werthaltigkeit der latenten Steueransprüche davon abhängig, dass das Unternehmen in einem für die Steuerbehörden relevanten Zeithorizont ausreichend Gewinne erwirtschaftet und darauf genügend Gewinnsteuern bezahlen muss, um die Ansprüche realisieren zu können. Im Falle der Credit Suisse existierten im Jahr 2022 umfangreiche latente Steueransprüche, namentlich in ausländischen Tochtergesellschaften. Diese entstanden teilweise aus den Verlusten während und im
10 UBS Group AG, Geschäftsbericht 2023, S. 316.
11 Selbstentwickelte oder eingekaufte Software wird entsprechend den angewandten Rechnungslegungsvorschriften in der Bilanz verbucht.
12 Sämtliche Verweise auf Paragraphen des Basler Mindeststandards in der ERV und den Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln beziehen sich auf die Referenzierungen gemäss Anhang 1 der ERV, erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und entfalten nur dort eine rechtlich bindende Wirkung, wo im Verordnungstext selber ein expliziter Verweis steht. Die massgebende Fassung des Basler Mindeststandards kann auf der Internetseite des SIF abgerufen werden. www.sif.admin.ch > Finanzmarktpolitik und -strategie > Finanzmarktregulierung > Basler Mindeststandards. Die Abkürzungen (bspw. CAP) beziehen sich auf die jeweiligen Kapitel des Basler Mindeststandards.
13 BIS, Basel Framework, CRE 20.110, abrufbar unter: CRE20 - Standardised approach: individual exposures.