Zwischenbericht

Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 121 Seiten

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2.1.1.5 Mitwirkung der Kantone

50 Vernehmlassungsteilnehmende haben sich explizit zur Mitwirkung der Kantone an den institutionellen Elementen geäussert.

Die vorgesehene Mitwirkung der Kantone wird von 4 Teilnehmenden als ausreichend erachtet (u. a. JU, SP). In 15 Stellungnahmen wird die Mitwirkung der Kantone als nicht ausreichend erachtet (u. a. SZ, NW, TG, TI, Die Mitte, FDP, SVP, SAB, Kompass Europa, autonomiesuisse). Die KdK sowie ZH, GL, ZG, FR, SO, AI, AR, SG, NE und der VSAA sind der Ansicht, dass die Mitwirkung der Kantone in einem Rechtsinstrument, wie einer Vereinbarung zwischen Bund und Kantonen, klar definiert und garantiert werden muss. Die Kantone BL, GR und VS betonen die Bedeutung der Mitwirkungsrechte der Kantone bei der EU-Rechtsentwicklung. Der SAV und economiesuisse, unterstützt von scienceindustries, der HAW, Novartis, Roche und AMAS, sind ähnlicher Ansicht, dass die Mitwirkung der Kantone an den Verfahren im Zusammenhang mit den institutionellen Elementen sichergestellt werden muss. Der STV, die EBS und die EnDK sprechen sich für eine starke Einbindung der Kantone sowie eine enge Koordination und Information zwischen Bund und Kantonen aus. 6 Vernehmlassungsteilnehmende drücken keine klare Position aus oder haben sich nicht spezifisch geäussert.

Bei den Kantonen ist der Kanton JU der Ansicht, dass die vorgesehene Mitwirkung der Kantone ausreichend ist. Die Kantone SZ, NW, TG und TI halten diese für unzureichend. Die Kantone ZH, GL, ZG, FR, SO, AR, AI, SG, NE und die KdK sind der Ansicht, dass die Mitwirkung in einem Rechtsinstrument klar definiert und abgesichert werden muss. Die Kantone BL, GR und VS betonen die Bedeutung der Mitwirkungsrechte der Kantone bei der EU-Rechtsentwicklung, der Kanton BL verweist in diesem Zusammenhang auf die geplante Vereinbarung zwischen Bund und Kantonen (s. Medienmitteilung des Bundesrates vom 15. Oktober 2025). Der Kanton VS betont, dass die Mitwirkung der Kantone nicht auf eine blosse Information beschränkt sein sollte.

Die Mitte, die FDP und die SVP halten die vorgesehene Mitwirkung der Kantone für unzureichend. Die Mitte fordert, dass der Bundesrat die EU-Rechtsentwicklung kontinuierlich verfolgt, insbesondere zuhanden der Kantone. Die FDP ist der Ansicht, dass die Mitwirkung der Kantone im Rahmen des Decision Shaping im Vergleich zum Vernehmlassungsvorlage deutlich verbessert werden muss und dass die Kantone so früh wie möglich in den Prozess einbezogen werden müssen. Die SP ist der Auffassung, dass die Mitwirkung der Kantone in den bestehenden Rechtsgrundlagen bereits ausreichend geregelt ist.

Bei den Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete hält die SAB die Mitwirkung der Kantone für unzureichend.

Bei den Dachverbänden der Wirtschaft betonen economiesuisse und der SBV, dass die Kantone bei der Umsetzung der dynamischen Rechtsübernahme frühzeitig einbezogen und regelmässig informiert werden müssen.

In mehreren Stellungnahmen wird insbesondere eine Klärung der Zuständigkeiten der Kantone bei Verfahren im Zusammenhang mit institutionellen Elementen, namentlich