Zwischenbericht
Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 121 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 28Fedlex · Ergebnisbericht
sowie die Kantone ZH, GL, ZG, FR, SO, BL, AR, AI, SG, VS und NE stimmen der innerstaatlichen Umsetzung im Bereich staatliche Beihilfen unter Berücksichtigung der Forderungen der Kantone hinsichtlich der nationalen Umsetzung ausdrücklich zu. Auch der Kanton VD, die Grünen, die SP, der SSV sowie drei Dachverbände der Wirtschaft (economiesuisse, SAV, SBVg) begrüssen die Beihilfekammer als Überwachungsbehörde.
10 Vernehmlassungsteilnehmende (u.a. Die Mitte, SAB, SGB) sehen die Zuständigkeit der Überwachungsbehörde bei der WEKO kritisch. 3 Teilnehmende (SVP, Die Mitte, SGB) stellen in diesem Zusammenhang infrage, ob die WEKO die nötige politische Sensibilität / Ausgewogenheit für die Beurteilung der Beihilfen habe. Auch die WEKO selbst schlägt die Schaffung einer separaten Beihilfekommission vor, da die aktuelle Lösung mit der Beihilfekammer eine Verwendung des WEKO-Namens ohne eine mehrheitliche Beteiligung von bisherigen WEKO-Mitgliedern vorsehe (eventualiter Zuständigkeit der WEKO in bestehender Zusammensetzung). Der SGV äussert zwar keine Kritik an der Zuständigkeit der WEKO, stellt sich aber gegen die Schaffung einer separaten Beihilfekammer (bestehend ausschliesslich aus Sachverständigen). Stattdessen soll die Rolle und Bedeutung der Wirtschaftsverbände gestärkt werden. Auch laut dem KFMV sollen die Sozialpartner in die Überwachung einbezogen werden.
In der Vernehmlassung wurden teils auch alternative institutionelle Lösungen zur Überwachung der Beihilfen skizziert: Die Mitte fordert eine separate Behörde für die Beihilfeüberwachung, wobei Kantonen bei der Auswahl der Mitglieder ein Vorschlagsrecht eingeräumt werden soll. Die Ernennung würde durch den Bundesrat erfolgen, bedürfe aber einer Absegnung durch die Bundesversammlung. Der Kanton VD unterstützt die Schaffung einer Beihilfekammer, fordert aber eine paritätische Zusammensetzung, ohne diese weiter zu spezifizieren. Gemäss SAB sollen die sektoriellen Regulierungsbehörden (ElCom, RailCom) die Überwachung übernehmen, wobei der Luftverkehr weiterhin von der WEKO abgedeckt werden soll. Ausserdem schlägt die WEKO die Verschiebung der Zuständigkeit für den Vollzug des Binnenmarktgesetzes von der bisherigen WEKO zur neuen Behörde vor, da dort ähnliche Verfahren zu denjenigen im Beihilferecht vorgesehen seien.
Im Rahmen der Vernehmlassung fordern auch die WEKO und das BVGer zusätzliche Ressourcen. So seien dem BVGer je nach Fallentwicklung weitere Ressourcen zuzusprechen. Die WEKO fordert weitere Ressourcen für die Übergangsphase sowie für die prima facie-Beurteilung im ersten Jahr nach der Übergangsphase.
2.2.1.2 Verfahren
Zahlreiche Stellungnahmen thematisieren einzelne Elemente der Verfahren. Generell wird der Zwei-Pfeiler-Ansatz begrüsst (u.a. KdK, ZH, UR, GL, ZG, FR, SO, AR, AI, SG, VS, NE, SSV, SAB, economiesuisse, SGV). Die vorgesehene Ausgestaltung der Überwachung mit der verbindlichen Beurteilung durch Schweizer Gerichte wird von 37 Teilnehmenden (u.a. KdK, ZH, UR, GL, ZG, FR, SO, AR, AI, SG, NE, JU, Grüne, SP, SSV, economiesuisse, SAV, SBVg) ausdrücklich befürwortet und von 6 Teilnehmenden abgelehnt. Verschiedene Teilnehmende kritisieren einzelne Elemente des Verfahrens.