Zwischenbericht

Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 121 Seiten

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Mitwirkung der Interessengruppen für ausreichend (u. a. GLP). 1 Stellungnahme (KLUG) erwähnt diese Thematik, jedoch ohne klare Positionierung.

Bei den positiven Stellungnahmen betont die GLP die Tatsache, dass Politik, Industrie und Wissenschaft ihre Expertise künftig aktiv einbringen können, um einen besseren Marktzugang und Bürokratieabbau zu erreichen.

Bei den kritischen Stellungnahmen sind 6 allgemein gehalten (u. a. SVP, autonomiesuisse). Die SVP ist der Meinung, dass sich Verbände, Parteien, Sozialpartner und weitere Interessengruppen nicht mehr einbringen können und wahrscheinlich auch nicht in den Decision Shaping Gruppen vertreten sein werden. Es werden insgesamt 36 konkrete Massnahmen für eine Stärkung der Mitwirkung gefordert. So verlangt beispielsweise Die Mitte, dass der Bundesrat ein kontinuierliches Monitoring aller für die Schweiz relevanten EU-Rechtsentwicklungen zuhanden der Öffentlichkeit betreibt. Ausserdem fordern mehrere Teilnehmende eine Konsultationspflicht der betroffenen Schweizer Wirtschaftsakteure (u. a. economiesuisse, SBVg, VAV, SwissMedtech, Swiss Textiles). 3 Teilnehmende fordern, dass die Städte und Gemeinden von Anfang an einbezogen werden, insbesondere bei Gesetzen, die sie betreffen, und dass sie bei der Umsetzung des Stromabkommens involviert werden (SSV, Gemeindeverband, Stadt Zürich). Gemäss anderen Vernehmlassungsteilnehmenden (u. a. SAB, FRC, SKS, GastroSuisse, HotellerieSuisse, scienceindustries) müsse der Einbezug formalisiert und institutionalisiert werden sowie transparent sein. 37 Vernehmlassungteilnehmende fordern, dass die Rolle der Interessensgruppen grundsätzlich so ausgestaltet sein sollte, dass diese frühzeitig und enger in die Prozesse der dynamischen Rechtsübernahme eingebunden werden, insbesondere in das Decision Shaping (u. a. TI, Die Mitte, SAB, SGV, SAV, SBV, ZHK).

2.2 Staatliche Beihilfen

2.2.1 Allgemeine Bemerkungen

Insgesamt äussern sich 129 Teilnehmende zu den Bestimmungen im Paket Schweiz– EU (Bilaterale III) betreffend die staatlichen Beihilfen . Von denen, die zu den staatlichen Beihilfen eine allgemeine Bewertung vornehmen, begrüssen 62 davon (u.a. KdK, ZH, GL, ZG, FR, SO, BL, AR, AI, SG, VS, NE, JU, Grüne, GLP, SP, Gemeindeverband, SSV, economiesuisse, SAV, SBV, SBVg) explizit das vorgesehene System der Beihilfeüberwachung. 21 (u.a. UR, OW, NW, GR, VD, SAB, SGV, SGB, BGer, BVGer) äussern keine klare Position und 12 (u.a. SVP) sind kritisch. Kein Kanton lehnt es ausdrücklich ab. 34 weitere Teilnehmende äussern sich nur punktuell zu einzelnen Elementen im Bereich staatliche Beihilfen und nehmen keine generelle Bewertung vor.

2.2.1.1 Institutionelle Ausgestaltung der Überwachungsbehörde

Ein vielgenannter Punkt in der Vernehmlassung betrifft die institutionelle Ausgestaltung der Überwachungsbehörde. 37 Vernehmlassungsteilnehmende (u.a. KdK, ZH, GL, ZG, FR, SO, AR, AI, SG, VD, VS, NE, JU, GLP, SP, SSV, economiesuisse, SAV, SBVg) begrüssen die Zuständigkeit der Wettbewerbskommission (WEKO). 36 der Teilnehmenden (darunter dieselben ständigen Vernehmlassungsteilnehmenden wie im Satz zuvor) begrüssen die Schaffung einer Beihilfekammer innerhalb der WEKO. Die KdK