Zwischenbericht

Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 121 Seiten

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Die Mitte und die SVP kritisieren die Beschwerdepflicht der Überwachungsbehörde bei Umsetzungsbeihilfen gestützt auf Bundeserlasse. Die Mitte fordert zudem die Aufhebung der Anmeldepflicht für Beihilfen des Parlaments. Die GLP schlägt vor, dass die Überwachungsbehörde verpflichtet wird, dem Beihilfegeber Änderungsvarianten zur Herstellung der Zulässigkeit der Beihilfe vorzuschlagen. Die GLP schlägt weiter vor, dass der Bund ein kostenloses Online-Tool (z.B. in Form eines KI-Chatbots) für eine schnelle Ersteinschätzung zu Verfügung stelle. Dieses Tool solle den Beihilfegeber unterstützen bei der Abschätzung, ob die Massnahme einer Anmeldung im Rahmen der Beihilfeüberwachung bedürfe.

Die SVP kritisiert den Informationsaustausch zwischen der WEKO und der EU-Kommission. Es sei unklar, was genau die WEKO mit der EU-Kommission vereinbaren und welche Informationen sie teilen darf.

Die WEKO fordert Anpassungen des Prüfungsverfahrens unter anderem betreffend die Anmeldebestätigung und Fristen sowie eine Überarbeitung der besonderen Verfahren, insbesondere mit Blick auf die direkten Beschwerden.

Schliesslich bemängeln der Kanton NW, die SVP und drei weitere Teilnehmende den erhöhten bürokratischen Aufwand infolge der Beihilfeüberwachung. Die SVP bemängelt explizit auch einen Swiss Finish. So seien etwa die Verfahrensrechte der Kantone stärker als im EU-System eingeschränkt und die Mitwirkungspflichten der Beihilfeempfänger ausgeprägter als in der EU.

2.2.1.3 Verfassungskonformität

19 Vernehmlassungsteilnehmende (u.a. KdK, ZH, GL, ZG, FR, SO, AR, AI, SG, NE, JU, GLP, SSV) erachten die Ausgestaltung der Beihilfeüberwachung explizit als verfassungskonform. 5 Vernehmlassungsteilnehmende (u.a. NW, SVP) stellen dies aber infrage. Laut der SVP müsste eine Verfassungsgrundlage in Art. 96 BV geschaffen werden.

2.2.1.4 Geltungsbereich

Zahlreiche Vernehmlassungsteilnehmende (u.a. KdK, ZH, OW, GL, ZG, FR, SO, AR, AI, SG, VD, VS, NE, JU, Die Mitte, Grüne, SP, SSV, economiesuisse, SAB, SBV, SGB) begrüssen die Beschränkung, wonach die Beihilfeüberwachung nur im Geltungsbereich der drei Binnenmarktabkommen Strom, Land- und Luftverkehr stattfinden wird.

Gleichzeitig wird von den Dachverbänden der Wirtschaft (economiesuisse, SAV, SBVg, SGB) betont, dass das neue Beihilferecht keine Spillover-Effekte auf Förderprogramme ausserhalb des vorgegebenen Geltungsbereichs haben dürfe. Insbesondere Vertreter der Landwirtschaft sowie aus dem Kulturbereich äussern die Sorge, dass Unterstützungsmassnahmen in ihren Sektoren ebenfalls unter die Beihilfeüberwachung fallen könnten. So fordern Landwirtschaftsverbände (u.a. SBV) sowie GastroSuisse die explizite Ausformulierung im BHÜG, dass ihre Sektoren von der Beihilfeüberwachung nicht erfasst sind.