Zwischenbericht

Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 121 Seiten

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Die SVP sowie ein nicht ständiger Vernehmlassungsteilnehmender äussern wiederum die Besorgnis, dass der Geltungsbereich der Beihilfeüberwachung ausgeweitet werden könnte.

Der SGB anerkennt zwar die Begrenzung der vertraglichen Beihilfebestimmungen auf den Geltungsbereich der drei Abkommen und begrüsst die Ausnahmemöglichkeiten. Er kritisiert jedoch die Möglichkeit einer exzessiven Auslegung der Beihilfedefinition unter dem BHÜG, welche über die Definition in den Abkommen hinausgehen könne. Wie im Erläuternden Bericht darlegt, würde eine breitere Auslegung von Beihilfen dazu führen, dass Beihilfen auch ausserhalb des Geltungsbereichs überwacht würden. Dies wäre der Fall, wenn ein Unternehmen (etwa SBB) teilweise im Geltungsbereich der relevanten Binnenmarktabkommen operiere und eine Beihilfe ausserhalb des Geltungsbereiches erhalte.

2.2.1.5 Bestehende Beihilferegelungen, Ausnahmen und Absicherung

In der Vernehmlassung wurde von 30 Teilnehmenden (u.a. NW, GL, TI, VS, SVP, Gemeindeverband, SSV) der Wunsch geäussert, die Zulässigkeit von bestehenden Beihilferegelungen auf kantonaler und kommunaler Ebene vorgängig vom Bund klarzustellen. Um Rechtsunsicherheit zu vermeiden, solle signalisiert werden, welche Unterstützungsmassnahmen im Rahmen der Dekarbonisierung noch möglich sein werden (s. Ziff. 2.5.2; 2.6.2; 2.11.2).

Während verschiedene Teilnehmende die enthaltenen Ausnahmen explizit begrüssen, fordern gleichzeitig 23 Teilnehmende (u.a. OW, GL, GR, VD, VS, Die Mitte, SVP, SAB) weitere Ausnahmen oder Klarstellungen diesbezüglich. Konkret fordern die Kantone NW, GR, VD sowie Die Mitte und die SAB, dass zusätzliche bestehende Beihilferegelungen aus der Überwachung ausgenommen bzw. dass die enthaltenen Ausnahmen verlängert werden (s. Ziff. 2.6.2; 2.11.2). Der Kanton OW, die SVP sowie der SGB kritisieren zudem, dass bestehende Beihilfen ungenügend abgesichert seien.

Gleichzeitig fordern unter anderem die Grünen sowie der DSV, dass aufgrund der einzuführenden Beihilfeüberwachung konkrete bestehende Förderungen etwa im Luftverkehr oder die Unterstützungsmassnahmen für Schweizer Stahlwerke abgeschafft werden sollen (s. Ziff. 2.6.2; 2.11.2).

2.2.2 Bemerkungen zu den einzelnen Gesetzen

2.2.2.1 Bundesgesetz über die Überwachung von staatlichen Beihilfen (Beihilfe-

überwachungsgesetz; BHÜG)

Der Kanton OW fordert, dass die Beratung nach Art. 5 VE-BHÜG nicht kostenpflichtig sein solle. Dies wird auch von der SVP kritisiert. Die WEKO fordert hingegen, dass die Anmeldung und Mitteilung von neuen Beihilfen kostenpflichtig sein sollen.

4 Vernehmlassungsteilnehmende kritisieren die Untersuchung von Wirtschaftszweigen im Rahmen der fortlaufenden Prüfung von bestehenden Beihilferegelungen. Laut der SVP sei die Sektoruntersuchung im Rahmen der KG-Revision diskutiert worden und