Zwischenbericht
Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 121 Seiten
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wanderung auf Infrastrukturen, Wohnungswesen und Verkehr durch geeignete Massnahmen abzufedern (KdK, UR), die besonders betroffenen Kantone zu unterstützen seien (TI) und dass das inländische Arbeitskräftepotenzial bestmöglich auszuschöpfen sei (TG). Wieder andere fordern, die Auswirkungen der Personenfreizügigkeit seien mit einem periodischen Monitoring zu überwachen (NW). Der SBV und einige weitere interessierte Kreise (u. a. SMP, ZBV, GVZ, BVAR, Swiss Beef) vertreten die Ansicht, dass die Steuerung der Zuwanderung noch schwieriger werde und kein wirksamer Kontrollmechanismus vorgesehen sei, damit die Zuwanderung von Arbeitskräften auf die jeweiligen sektorspezifischen Bedürfnisse ausgerichtet werden könne.
Einige Vernehmlassungsteilnehmende gehen mit Blick auf die Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf die Sozialhilfe davon aus, dass die Übernahme der Richtlinie 2004/38/EG zu einem Anstieg der Sozialhilfekosten führen wird (KdK, NW, GL, BL, VD); sie verlangen ein Monitoring (KdK, GL, BL, SSV). Der Kanton TI hebt das grosse Missbrauchsrisiko im Sozialhilfebereich hervor, weswegen die Einführung strengerer Kontrollen wichtig sei. Andere Teilnehmende kritisieren die indirekte Auswirkung der Zuwanderung auf Sozialversicherungen und Gesundheitssystem (u. a. ZBV, GVZ, SGV, Swissmem) und die Kopplung von sozialer Sicherheit mit dem Aufenthaltsrecht (u. a. Travail.Suisse, Syna, transfair).
Bezüglich der finanziellen und personellen Folgen rechnen einige Teilnehmende mit einer starken Zunahme der Arbeitsbelastung für die kantonalen Migrationsbehörden sowie der Kosten für die Kantone (die nach Ansicht von BS unterschätzt werden); ihrer Ansicht nach sind eine Entschädigung der Kantone (KdK, OW, NW, VS, NE, TI), eine gerechte Lastenverteilung zwischen Bund und Kantonen (VD), Begleit- und Unterstützungsmassnahmen (NE) oder eine Umsetzung, die den knappen Ressourcen der Kantone Rechnung trägt (TG), vorzusehen. Der SSV geht davon aus, dass zusätzliche Kosten für Sozialhilfe und Ergänzungsleistungen auf die Städte zukommen. Für den SAV und economiesuisse sind die mit den Zugeständnissen im Bereich der Personenfreizügigkeit verbundenen Mehrkosten vertretbar.
In Bezug auf die Verfassungsmässigkeit betont SZ, die Aktualisierung des FZA werfe verfassungsrechtliche Fragen auf. Nach Ansicht der SVP, von Pro Schweiz, Zukunft CH und Indagia steht die Aktualisierung in Widerspruch zu Artikel 121a der Bundesverfassung (BV). Der SGV verlangt als Bedingung für seine Zustimmung namentlich die Schaffung einer verfassungsmässigen Grundlage, die den Vorrang von Schweizer Recht gegenüber dem Völkerrecht, insbesondere im Bereich der Personenfreizügigkeit, garantiert.
Beim Recht auf Daueraufenthalt befürwortet JU dessen strikte Ausgestaltung. SZ und die SVP kritisieren dessen Übernahme, während der SSV diese unterstützt. VD und HotellerieSuisse begrüssen, dass nur erwerbstätige Personen das Recht auf Daueraufenthalt erwerben können. Die Grünen, die SP, Operation Libero und Solidarität ohne Grenzen bedauern dies. NW und VD unterstützen, dass Perioden mit vollständiger Sozialhilfeabhängigkeit von sechs Monaten oder mehr nicht an die Fünfjahresfrist für den Erwerb des Daueraufenthalts angerechnet werden, während die Grünen und die SP dies kritisieren. Die Ligue vaudoise kritisiert die automatische Gewährung nach fünf