Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 129 Seiten

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Decision Shaping. Die KdK, unterstützt von den Kantonen ZH, ZG, FR, SO, AR, AI, SG, TI, VD, VS und NE, ist der Ansicht, dass diese auch im Interesse der Schweiz sei, da sie Rechtssicherheit und Planungssicherheit schaffe. Zudem erfolge die Rechtsübernahme nicht automatisch, sondern gemäss den vorgegebenen innerstaatlichen Genehmigungsverfahren und -fristen, wobei die direktdemokratischen Mitsprachemöglichkeiten vollumfänglich gewahrt blieben. Des Weiteren sei die dynamische Rechtsübernahme auf die Geltungsbereiche der Binnenmarktmarktabkommen beschränkt, die durch die EU nicht einseitig geändert werden könnten, und Ausnahmen seien von ihr nicht erfasst. Die KdK und die oben erwähnten Kantone stellen fest, dass die Schweiz ein Mitspracherecht bei der Ausarbeitung von für die Schweiz relevanten EU-Rechtsakten (Decision Shaping) analog den EWR-Staaten erhält. Schliesslich wird gefordert, dass die Auswirkungen der dynamischen Rechtsübernahme auf die Kantone in der Botschaft angemessen präzisiert werden. UR bewertet es als Verhandlungserfolg, dass das politische System der Schweiz, ihre Institutionen und deren Funktionieren durch die dynamische Rechtsübernahme nicht tangiert werden und die Schweiz im Rahmen ihrer verfassungsmässigen Verfahren weiterhin autonom entscheiden kann, ob sie neues EU-Recht übernimmt oder nicht. UR begrüsst zudem die thematische Eingrenzung der dynamischen Rechtsübernahme auf die Anwendungsbereiche der Binnenmarktabkommen und des Gesundheitsabkommens. GR und JU begrüssen die Teilnahme der Schweiz am Decision Shaping. JU hebt zudem die Limitierung der dynamischen Rechtsübernahme auf die Binnenmarktabkommen und die zentrale Rolle des innerstaatlichen Genehmigungsverfahrens bei der Übernahme von neuen EU-Recht positiv hervor. SZ, OW, NW, GL und TG sind gegen die dynamische Rechtsübernahme. Sie sind der Ansicht, diese führe zu einer Aushöhlung der direkten Demokratie (SZ), habe massive Auswirkungen auf diese (NW) oder schränke die direktdemokratischen Mitspracherechte zumindest faktisch ein (GL). Gemäss SZ würden zudem Vernehmlassungen der Kantone zu «Alibiübungen» verkommen. OB und NW sind des Weiteren der Ansicht, das Decision Shaping werde überschätzt. OB, NW und TG nennen schliesslich als weitere negative Punkte der dynamischen Rechtsübernahme die damit verbundene Komplexität (OB, TG), den grossen Ressourcenaufwand (OB, NW, TG) und die zunehmende Bürokratie (NW, TG).

Von den Parteien sprechen sich Die Mitte, die EVP, die Grünen, die GLP und die SP für eine dynamische Rechtsübernahme inklusive Decision Shaping aus. Die Mitte begrüsst in diesem Zusammenhang, dass der Perimeter der dynamischen Rechtsübernahme klar begrenzt und keine einseitige Erweiterung durch die EU möglich sei. Die EVP ist der Meinung, dass das Verfahren es der Schweiz erlaubt, eigenständig und souverän zu entscheiden, und auch die Grünen begrüssen, dass verfassungsmässig garantierte demokratische Rechte nicht berührt werden. Die GLP ist der Ansicht, dass das Verfahren transparent sei und geeignete Mitspracherechte vorhanden seien. Gemäss SP bedeutet dynamische Rechtsübernahme ausdrücklich nicht automatische Übernahme. Mit dem vorgesehenen Verfahren blieben die demokratischen Strukturen der Schweiz und ihre Souveränität unangetastet. Das Decision Shaping stärke zudem insgesamt die demokratische Legitimation von Regeln, die auch auf die Schweiz wirken könnten. Die EDU und die SVP sind gegen die dynamische Rechtsübernahme. Es handele sich dabei um eine automatische Übernahme von EU-Recht. Die SVP weist diesbezüglich insbesondere darauf hin, dass für die Schweiz keine freie Entscheidung mehr möglich sei, da bei einer Nichtübernahme Ausgleichsmassnahmen drohten. Zudem