Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 129 Seiten

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8 Vernehmlassungsteilnehmende äussern keine klare Position zu dieser Thematik (u. a. Operation Libero, VSE, ASG, SVLR). 2 Vernehmlassungsteilnehmende erwähnen das Thema ohne Beurteilung (Swiss Holdings, Comité Suisse–UE).

Die KdK befürwortet die in den neuen institutionellen Elementen vorgesehenen Regeln zu Auslegung, Anwendung und Überwachung und betont die Verankerung des Zwei-Pfeiler-Ansatzes. Diese Position teilen 13 Kantone (ZH, UR, ZG, FR, SO, AR, AI, SG, GR, TI, VD, VS, NE). UR unterstreicht, dass die Autonomie der Schweizer Gerichte betreffend der Auslegung des Schweizer Rechts nicht tangiert sei. GL und TG sind gegen diese Regeln, wobei GL den möglichen Einfluss der Rechtsprechung des EuGH kritisiert und TG eine Beeinträchtigung der Rechtssicherheit befürchtet.

Die SP äussert sich positiv zu den in den institutionellen Elementen vorgesehenen Regeln zu Auslegung, Anwendung und Überwachung und insbesondere dazu, dass die Schweiz für die Überwachung auf ihrem eigenen Staatsgebiet selbst verantwortlich bleibt, wie die EU auf ihrem. Die SVP gibt eine negative Stellungnahme ab und hält die Aussage, dass es ein Zwei-Pfeiler-System gebe, für unhaltbar, da der EuGH entscheiden werde und so die Autonomie der Schweizer Gerichte eingeschränkt werde.

3 Dachverbände der Wirtschaft (economiesuisse, SAV, SBVg), befürworten die Regeln zu Auslegung, Anwendung und Überwachung, da eine einheitliche Auslegung des EU-Rechts im Geltungsbereich der Binnenmarktabkommen im Interesse der Schweizer Wirtschaft sei und zudem die Überwachung in der Schweiz durch Schweizer Behörden und Gerichte sichergestellt werde (Zwei-Pfeiler-Ansatz). Der SBV lehnt sie ab, weil die Autonomie der Schweizer Gerichte dadurch limitiert sei, dass sie sich mit der Anwendung von EU-Recht befassen müssen, dessen Auslegung durch die Praxis des EuGH bestimmt werde.

Das BGer stellt zufrieden fest, dass seine Kompetenzen sowie jene der Schweizer Gerichte bei der Auslegung der Abkommen in Einzelfällen gewahrt bleiben.

2.1.1.5 Mitwirkung der Kantone

50 Vernehmlassungsteilnehmende haben sich explizit zur Mitwirkung der Kantone an den institutionellen Elementen geäussert.

Die vorgesehene Mitwirkung der Kantone wird von 4 Teilnehmenden als ausreichend erachtet (u. a. JU, EVP, SP). In 16 Stellungnahmen wird die Mitwirkung der Kantone als nicht ausreichend erachtet (u. a. SZ, NW, TG, TI, Die Mitte, FDP, SVP, SAB, Kompass Europa, autonomiesuisse). 29 Teilnehmende erwähnen das Thema, ohne klar Position zu beziehen (u. a. KdK, ZH, GL, ZG, FR, SO, BL, AR, AI, SG, GL, VS, NE, economiesuisse, SAV, EBS, EnDK, STV, scienceindustries, VSAA). 1 Vernehmlassungteilnehmer verlangt weitere Erläuterungen zu diesem Thema (Operation Libero).

Bei den Kantonen ist JU der Ansicht, dass die vorgesehene Mitwirkung der Kantone ausreichend ist. SZ, NW, TG und TI halten diese für unzureichend. Die KdK, unterstützt von ZH, GL, ZG, FR, SO, AR, AI, SG und NE, ist der Ansicht, dass die Mitwirkung klar