Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 129 Seiten

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letztgenannten Parteien weisen zudem darauf hin, dass die Schweiz als kleinere Partei mit dem neuen Mechanismus auch besser vor potentiell willkürlichen Massnahmen der EU geschützt ist. 2 Parteien (EDU, SVP) lehnen den neuen Streitbeilegungsmechanismus ab, namentlich aufgrund der Rolle des EuGH («fremde Richter») und weil die Schweiz durch Ausgleichsmassnahmen der EU unter Druck gesetzt werden könnte.

Der Gemeindeverband und der SSV sprechen sich für die Streitbeilegung inklusive Ausgleichsmassnahmen aus, weil diese einen klaren, rechtlichen Rahmen für die Lösung von Streitigkeiten schaffe. Der Gemeindeverband betont zudem, dass allfällige Ausgleichsmassnahmen der EU verhältnismässig sein müssten und auf die Binnenmarktabkommen beschränkt seien. Der SSV hebt zusätzlich positiv hervor, dass der Entscheid über eine Streitsache immer beim Schiedsgericht liege. Die SAB kritisiert den institutionellen Streitbeilegungsmechanismus, da Ausgleichsmassnahmen nicht nur innerhalb des von der Streitigkeit betroffenen Abkommens, sondern in allen Binnenmarktabkommen getroffen werden können.

4 Dachverbände der Wirtschaft befürworten die Streitbeilegung inklusive Ausgleichsmassnahmen (economiesuisse, SAV, SBVg, KFMV). Nach Ansicht von economiesuisse, dem SAV und der SBVg führt der neue Mechanismus zu einer Verbesserung der Rechtssicherheit. Der SAV und die SBVg begrüssen zudem, dass damit in Zukunft sachfremde Reaktionen der EU nicht mehr möglich sind. Gemäss dem KFMV wird die Schweiz ihre Interessen dank des geregelten Streitbeilegungsverfahrens künftig auf Augenhöhe wahren können und weniger anfällig für einseitige Benachteiligungen sein; dies stärke auch die Planbarkeit für Unternehmen und Mitarbeitende. Der SGV und der SBV lehnen die Streitbeilegung inklusive Ausgleichsmassnahmen ab. Der SGV kritisiert insbesondere, dass Ausgleichsmassnahmen abkommensübergreifend getroffen werden können. Der SBV äussert sich insbesondere negativ zum neuen Streitbeilegungsmechanismus im Kontext des Agrarabkommens und befürchtet Druckversuche seitens EU durch allfällige Ausgleichsmassnahmen.

2.1.1.4 Auslegung, Anwendung und Überwachung

87 Vernehmlassungsteilnehmende äussern sich explizit zu den in den institutionellen Elementen vorgesehenen Regeln zu Auslegung, Anwendung und Überwachung.

Davon äussern sich 38 positiv zu den Regeln (u. a. KdK, ZH, UR, ZG, FR, SO, AR, AI, SG, GR, TI, VD, VS, NE, SP, economiesuisse, SAV, BGer, HotellerieSuisse, EnDK, Swiss Medtech, VMI, HAW, CP, suissetec, AMAS, VAV).

Die in den institutionellen Elementen vorgesehene Auslegung, Anwendung und Überwachung wird in 39 Stellungnahmen negativ beurteilt (u. a. GL, TG, SVP, SBV, AGORA, DSV, Kompass Europa, Pro Schweiz, SMP, SOV, SGPV, Suisseporcs, autonomiesuisse, Zürcher Bauernverband, VAS, SKMV, GVZ, Vignoble Suisse, PROTELL, Zukunft CH, Bauernverband AR, Swiss Beef, MASS-VOLL, PLUS, Ligue Vaudoise, Berner Bauern Verband, Parvis – Zentrum der Freiheit, Verein Kettenreaktion).