Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 129 Seiten
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2.1.1.3 Streitbeilegung inklusive Ausgleichsmassnahmen
139 Vernehmlassungsteilnehmende äussern sich zur Streitbeilegung inklusive Ausgleichsmassnahmen.
84 Vernehmlassungsteilnehmende äussern sich positiv zu diesem Thema (u. a. KdK, ZH, UR, ZG, FR, SO, AR, AI, SG, GR, TI, VD, VS, NE, JU, Die Mitte, EVP, Grüne, GLP, SP, Gemeindeverband, SSV, economiesuisse, SAV, SBVg, KFMV, CVCI, ETH-Rat, FER, fial, Handel Schweiz, HotellerieSuisse, VKMB, EnDK, Schweizerische Vereinigung der AOP-IGP, scienceindustries, Swiss Medtech, Swiss Textiles, swisscleantech, VSE, VMI, HAW, HKBB, Regio Basiliensis, CP, Stadt Zürich, IHK Thurgau, VSPB, A-MAS, VAV, ZHK, CCIG, IHK St. Gallen-Appenzell, UNIGE, GEM, SOHK).
Die Streitbeilegung inklusive Ausgleichsmassnahmen wird in 44 Stellungnahmen negativ beurteilt (u. a. NW, GL, TG, EDU, SVP, SAB, SGV, SBV, AGORA, Kompass Europa, Pro Schweiz, SMP, SGPV, SOV, SSI, autonomiesuisse, Zürcher Bauernverband, SKMV, GVZ, Vignoble Suisse, PROTELL, Stiftung Zukunft CH, Bauernverband AR, Swiss Beef, Wirtschaftskammer Baselland, Giovani UDC Ticino, MASS-VOLL, PLUS, Verein Bilaterale III Nein).
8 Vernehmlassungsteilnehmende nehmen keine klare Position zur Streitbeilegung inklusive Ausgleichsmassnahmen ein (u. a. SFF, Swiss Holdings, VFAS, VSGP, ASG). 3 Vernehmlassungsteilnehmende erwähnen das Thema ohne Beurteilung (u. a. Schweizerischer Baumeisterverband, Comité Suisse–UE).
Die KdK befürwortet die Streitbeilegung inklusive Ausgleichsmassnahmen und hält insbesondere fest, dass es wichtig sei, dass das Schiedsgericht stets das entscheidende Organ im Streitbeilegungsverfahren bleibt und der EuGH lediglich mit Auslegungsfragen befasst wird, die ausschliesslich das EU-Recht betreffen. Dem schliessen sich 11 Kantone (ZH, ZG, FR, SO, AR, AI, SG, TI, VD, VS, NE) an. UR erachtet einen Streitbeilegungsmechanismus mit paritätischem Schiedsgericht für sachgerecht. GR erachtet namentlich den Umstand, dass die Streitbeilegung in erster Linie politisch und erst in zweiter Linie durch das Schiedsgericht erfolgt, als Vorteil gegenüber dem Status Quo. JU begrüsst schliesslich, dass die Rolle des EuGH auf die Auslegung des EU-Rechts begrenzt ist, womit die rechtliche Autonomie der Schweiz gewahrt werde. Ferner fordern die KdK inklusive die 11 sie unterstützenden Kantone, dass die möglichen Auswirkungen der Rolle des EuGH im Streitbeilegungsmechanismus für die Rechtsstellung der Schweiz und der Kantone ausführlicher geklärt werden. 3 Kantone (NW, GL, TG) lehnen die Streitbeilegung inklusive Ausgleichsmassnahmen ab, wobei NW und GL insbesondere die Rolle des EuGH kritisch sehen. Spezifisch im Kontext des Stromabkommens wünscht GR zudem Präzisierungen betreffend den abschliessenden Entscheid über die Streitsache beziehungsweise inwieweit das Schiedsgericht durch einen allfälligen Auslegungsentscheid des EuGH gebunden ist.
Bei den Parteien sprechen sich 5 für die Streitbeilegung inklusive Ausgleichsmassnahmen aus (Die Mitte, EVP, Grüne, GLP, SP). Die Mitte und die EVP heben diesbezüglich insbesondere die eingeschränkte Rolle des EuGH hervor. Die EVP, die Grünen, die GLP und die SP sehen die Streitbeilegung als Verstärkung der Rechtssicherheit. Die 4